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Europäische Staatsanwaltschaft

10.06.2014
2023-09-22T15:25:20.7200Z
1 Min

RECHT

Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag einen Forderungskatalog beschlossen, den die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zur Errichtung einer dezentral aufgebauten Europäischen Staatsanwaltschaft (Ratsdokument 12558/13) berücksichtigen soll. Die Entschließung wurde auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/1658) gebilligt.

Demzufolge verlangt der Bundestag unter anderem, dass die Europäische Staatsanwaltschaft die für ihre operative Arbeit erforderliche Unabhängigkeit besitzen muss. Der Bundestagspräsident wurde gebeten, die Stellungnahme an den Präsidenten der Europäischen Kommission und an den Präsidenten des Europäischen Parlaments zu übermitteln. Gegen das Votum der Opposition lehnte das Parlament einen Antrag der Linken (18/1646) zur geplanten EU-Verordnung einer Europäischen Staatsanwaltschaft ab.

Die neue Anklagebehörde soll Subventionsbetrug zulasten der Europäischen Union bekämpfen, doch ist später eine Ausweitung der Befugnisse auf grenzübergreifende Kriminalität möglich. Die Ermittlungsinstanz soll dezentral aufgebaut werden. Der Staatsanwalt und seine Stellvertreter, die nach bislang kursierenden Zahlen rund 250 Mitarbeiter erhalten sollen, werden nach dem Modell der Kommission von "Abgeordneten Europäischen Staatsanwälten" unterstützt, die in jedem EU-Land für die operative Tätigkeit ernannt werden. Anklage erhoben werden soll vor nationalen Gerichten. Die Europäische Staatsanwaltschaft soll auch parlamentarisch kontrolliert werden.