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Zuckerbrot und Peitsche

MINDESTLOHN Im Grundsatz begrüßen alle Fraktionen eine Lohnuntergrenze. Differenzen gibt es im Detail

10.06.2014
2023-08-30T12:26:15.7200Z
4 Min

Brigitte Pothmer hat es einmal nachgerechnet. Seit ihrem Einzug in den Bundestag 2005 hat die Arbeitsmarktexpertin der Grünen 22 Reden zum Thema Mindestlohn im Plenarsaal gehalten (Interview Seite 2) - so auch am vergangenen Donnerstag. Der Mindestlohn ist ein thematischer Dauerbrenner im Bundestag, genau wie das Problem der Angleichung der Renten in Ost und West. An diesem Tag aber war etwas anders, denn es ging nicht, wie in den vergangenen Jahren meistens, um Anträge der Opposition. Es ging um das Tarifautonomiestärkungsgesetz (18/1558), mit dem die Große Koalition einen Mindestlohn in Deutschland ab 2015 einführen möchte. Der Plan ist keine einfache Reform, er markiert einen arbeitsmarktpolitischen Wendepunkt und ruft deshalb innerhalb und außerhalb des Parlaments zahlreiche Kritiker auf den Plan. Vor allem bei den geplanten Ausnahmeregelungen besteht dabei, sowohl aus Sicht der Opposition als auch aus der Perspektive der Wirtschaft noch Änderungsbedarf. Und auch innerhalb der Koalitionsfraktionen ist, trotz Einigkeit im Großen, hier noch nicht alles in trockenen Tüchern.

Als Mindestlohn definiert der Gesetzentwurf einen Brutto-Stundenlohn von 8,50 Euro, der jedoch erst ab 2017 voll greift, da in einer Übergangsphase bis Ende 2016 auch Tarifverträge unterhalb dieser Grenze weiter Bestand haben können. Ausgenommen vom Mindestlohn sind unter anderem unter 18-Jährige ohne Berufsausbildung, Praktikanten und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Branchen ausdehnen zu können und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung deutlich zu erleichtern. Über die Höhe des Mindestlohns soll künftig jährlich eine Mindestlohnkommission entscheiden, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichberechtigt stimmberechtigt sind (Details auf Seite 3).

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verteidigte das Gesetz: Es stehe in der Tradition einer starken Tarifautonomie, die ein Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und damit Garant des Wohlstands sei. "Aber die Tarifautonomie hat Risse bekommen", sagte Nahles und bezog sich dabei auf die stark gesunkene Tarifbindung in vielen Regionen. Obwohl das Arbeitnehmer-Entsendegesetz branchenbezogene Mindestlöhne für mehr als drei Millionen Menschen geschaffen habe, bleiben in der Tariflandschaft "große weiße Flecken", so die Ministerin. "Fünf Millionen Menschen arbeiten zu Dumping- löhnen, ohne Mindestlohn würden sie nicht erreichen, einigermaßen anständig bezahlt zu werden." Das Tarifpaket sei aber nicht der Anfang staatlich regulierter Lohnpolitik, sondern vielmehr eine Stärkung der Tarifpartner, in deren Verantwortung es künftig liege, wie hoch der Mindestlohn sein wird. "Ja, wir müssen eingreifen, aber auch hier gilt die Prämisse der Tarifautonomie", versicherte Nahles. "Wir geben den Sozialpartnern wieder mehr Einfluss und Gestaltungsmacht. Und wir geben der Arbeit wieder ihren Wert zurück." Mit dem Tarifpaket setze die Große Koalition "ein klares Zeichen", sagte Nahles.

Seitenhiebe

Während sich die Ministerin mehr auf den Überbau konzentrierte, überließ sie Detailfragen wie Ausnahmeregelungen den nachfolgenden Rednern: Dabei fing Klaus Ernst (Die Linke) zunächst versöhnlich an, indem er das Gesetz als "großen Fortschritt" lobte. Einen Seitenhieb konnte er sich zwar auch hier nicht verkneifen: "2006 haben wir das Thema erstmals eingebracht und alle haben es abgelehnt. Ja, so ist die Welt", stellte Ernst unter etlichen Zwischenrufen aus der Unionsfraktion fest. Seine eigentlichen Seitenhiebe konzentrierten sich aber dann auf die geplanten Ausnahmen für unter 18-Jährige und Langzeitarbeitslose. Auch diese Menschen hätten eine würdevolle Bezahlung verdient. Als unglaubwürdig bezeichnete er das Argument der Bundesregierung, Jugendliche sollten nicht dazu animiert werden, wegen eines besser bezahlten Aushilfsjobs auf eine Ausbildung zu verzichten: "Glauben Sie im Ernst, dass jemand deswegen auf seine Ausbildung verzichtet?"

Zuckerbrot und Peitsche - an diesem Prinzip orientierte sich auch die Wirtschaftsexpertin Kerstin Andreae von Bündnis 90/Die Grünen. "Die Steuerzahler subventionieren Dumpinglöhne und Dumpinglöhne verzerren den Wettbewerb." Mit dem Mindestlohn finde Deutschland wieder Anschluss an Europa. "Aber ein Sicherheitsnetz mit Löchern ist kein Sicherheitsnetz", sagte die Grüne und kritisierte die Ausnahmen, die dazu führten, dass zwei Millionen Menschen aus diesem Netz herausfallen. Andreae monierte außerdem, dass das Gesetz bisher keine zusätzlichen Mittel für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vorsehe, die die Einhaltung des Mindestlohns überwachen soll. Es reiche zudem nicht aus, die Erfahrungen mit dem Mindestlohn erst 2020 wissenschaftlich zu evaluieren, wie es der Entwurf vorsieht.

Die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese (SPD), erwiderte dieser Kritik: "Der Mindestlohn wird kein stumpfes Schwert. Wir werden die Einhaltung kontrollieren. Wir werden nicht dulden, dass es Schlupflöcher gibt, zum Beispiel durch Subunternehmen." Sie räumte auch ein, "dass meine Fraktion von der befristeten Ausnahme beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose nicht begeistert ist". Diese Regelung werde aber nach zwei Jahren evaluiert. Man müsse verhindern, dass Langzeitarbeitslose immer nur für ein halbes Jahr eingestellt werden, betonte Griese.

Kritiker

Dass bei den Ausnahmen noch nicht das letzte Wort gefallen ist, unterstrich auch ihr Koalitionskollege Karl Schiewerling, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Der Mindestlohn dürfe keine Arbeitsplätze gefährden, deshalb müsse es noch "Präzisierungen" geben, etwa bei Übergangsregelungen für regionale Tarifverträge oder bei der Saisonarbeit. Auch dürfe das Mindestlohn-Gesetz nicht zu mehr Bürokratie in den Betrieben führen, stellte Schiewerling klar.

Unterdessen brachten sich auch außerhalb des Plenarsaals die Kritiker des Gesetzes in Position. So forderte der CDU-Wirtschaftsrat am selben Tag, weitere Ausnahmen vom Mindestlohn zuzulassen, wie zum Beispiel für bestimmte Regionen im Osten des Landes. Und CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt lehnte den von Gewerkschaften und Arbeitgebern vorgeschlagenen Mechanismus zur Anhebung des Mindestlohns ab: "Es darf bei der Anpassung des Mindestlohns keinen Automatismus geben." Sonst wäre die Mindestlohn-Kommission überflüssig, erklärte Gerda Hasselfeldt.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatten vorgeschlagen, dass der geplante Mindestlohn erstmals Anfang 2017 - ein Jahr früher als vorgesehen - erhöht werden soll. Danach solle er regelmäßig alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung der Tariflöhne steigen.

Es gibt also noch genügend Diskussionsstoff, bevor Anfang Juli das Gesetz verabschiedet werden soll.