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Aus Plenum und Ausschüssen : Gleichstellung ausgeweitet

10.06.2014
2023-08-30T12:26:15.7200Z
2 Min

Finanzen

Der Bundestag hat am Donnerstag weitere Maßnahmen zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften beschlossen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil verlangt. Mit dem Stimmen aller Fraktionen stimmte das Parlament dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/1306,18/1575, 18/1647) zu, nachdem im Finanzausschuss am Mittwoch noch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angenommen worden war. Darin heißt es, aus Gründen der Rechtsklarheit solle künftig im Einkommensteuergesetz einheitlich der Begriff "Lebenspartnerschaft" verwendet werden.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 war bereits zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das Einkommensteuerrecht umgesetzt worden. Weitere Folgeänderungen hatte die Bundesregierung für den Beginn der 18. Legislaturperiode angekündigt, die in dem Gesetzentwurf enthalten sind. Anpassungen zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern werden damit insbesondere in der Abgabenordnung, im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, im Bewertungsgesetz, im Bundeskindergeldgesetz, im Eigenheimzulagengesetz und im Wohnungsbau-Prämiengesetz vorgenommen.

Zwei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Ein Änderungsantrag (18/1663) betraf nicht bestandkräftige Kindergeldbescheide. Dazu hatte die Bundesregierung bereits im Finanzausschuss mitgeteilt, für alle offenen Bescheide werde die Gleichbehandlung von Lebenspartnern vollzogen, ohne dass es einer zusätzlichen Regelung bedürfe.

Mit dem zweiten Antrag (18/1662) wollten die Grünen erreichen, dass die Definition von gemeinnützigen Zwecken in der Abgabenordnung nicht nur für Ehe und Familie gilt, sondern auf die Förderung des Schutzes von Lebenspartnerschaft erweitert wird. Dies wurde von der CDU/CSU-Fraktion strikt abgelehnt. Die SPD erklärte, sie trete für die völlige Gleichstellung ein. Es habe in dieser Frage aber keine Einigung in der Koalition gegeben.