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"Quälend langsam"

OST-RENTEN Die Linke scheitert mit Anträgen zur Angleichung

07.07.2014
2023-08-30T12:26:17.7200Z
2 Min

Zu einer sofortigen Angleichung der Ost-Renten an das Westniveau wird es nicht kommen. In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag am vergangenen Donnerstag einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (18/982) ebenso wie deren Antrag zum Thema Altersarmut Ost (18/1644) mit den Stimmen der Koalition und bei Enthaltung der Grünen ab.

Roland Claus, Ostkoordinator der Linksfraktion, hatte in der Debatte zuvor die Ankündigung kritisiert, dass die Koalition 2016 prüfen wolle, wie sich die Rentensysteme aneinander angeglichen hätten. Dies sei "blanker Zynismus". Es könne nicht sein, dass 25 Jahre nach dem Mauerfall diese Gerechtigkeitslücke noch immer bestehe. Rentengerechtigkeit zu schaffen, sei das "Gebot der Stunde", gerade auch deshalb, weil in Ostdeutschland die staatliche Rente oftmals die einzige Absicherung sei, sagte Claus.

Übers Ziel hinaus

Der Grünen-Abgeordnete Markus Kurth begründete die fast vollständige Enthaltung seiner Fraktion damit, dass die Diskussion über die Rentenangleichung zwar richtig sei. Allerdings schieße die Linksfraktion mit ihren Anträgen "über das Ziel hinaus". Einer Anpassung der Renten könnten die Grünen zustimmen, einer gleichzeitigen Beibehaltung der Höherwertung dagegen nicht. Kurth verwies zudem darauf, dass die Unterschiede im Lohn- und Rentenniveau nicht nur zwischen Ost- und West-, sondern auch zwischen Nord- und Süddeutschland festzustellen seien.

Auf die Erfolge zu schauen, die seit der Wiedervereinigung erreicht worden seien, forderte Jana Schimke (CDU), Mitglied in der Kommission "Aufbau Ost" ihrer Fraktion. Man könne stolz darauf sein, dass der Unterschied zwischen den Renten in Ost und West nur noch 7,8 Prozent betrage. "Für die Linke ist das Glas halb leer, für uns ist es halb voll", sagte sie.

Das Ziel bleibt 2020

Daniela Kolbe, Sprecherin der Landesgruppe Ost in der SPD-Fraktion, verwies darauf, dass im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei, die Renten bis zum Jahr 2020 anzugleichen und damit das Ende zweier paralleler Systeme zu erreichen. "Ein Rentenrecht", sagte Kolbe, "das wäre elegant, das wäre großartig, das wäre wunderbar. Es ist aber nun mal sehr schwierig." Angesichts der Tatsache, dass der Rentenwert nach dem Durchschnittslohn berechnet werde, sei der beschlossene flächendeckende Mindestlohn ab 2015 ein wichtiger erster Schritt, um "die quälend langsame Angleichung" voranzubringen, befand Kolbe.