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JUSTIZ : Mehr Schutz für Kinder

Koalition will Sexualstrafrecht verschärfen und damit EU-Übereinkommen ratifizieren

29.09.2014
2023-08-30T12:26:19.7200Z
3 Min

Auch wenn sein Name kaum fiel, so überschattete die Affäre um den zurückgetretenen ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy doch die Debatte zum Sexualstrafrecht am Donnerstag vergangene Woche im Plenum des Bundestages. Die Abgeordneten debattierten nämlich in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2601), der zahlreiche Veränderungen und Verschärfungen des Sexualstrafrechts vorsieht, gerade was Nacktbilder von Kindern anbelangt.

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung allerdings hauptsächlich Vorgaben der Konvention des Europarates zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch sowie des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in nationales Recht um. Ebenso wird damit die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der Kinderpornografie aus dem Jahr 2012 in das deutsche Rechtssystem übertragen.

Schutzlücken schließen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wies in der Debatte darauf hin, dass mit dem Gesetzentwurf viele Schutzlücken im Strafrecht geschlossen würden. So sei es nun im Falle des Missbrauchs eines Schülers oder einer Schülerin durch einen Lehrer nicht mehr wichtig, ob es sich um den Klassenlehrer handelt oder nicht. „Niemand soll seine Vertrauensstellung ungestraft missbrauchen können“, sagte Maas. Zudem erhalten Opfer von Missbrauchsfällen mehr Zeit, die Taten anzuzeigen: Die Verjährungsfristen der Taten werden bis zum 30. Lebensjahr des Opfers verlängert, in besonders schweren Fällen auch bis zum 50. Lebensjahr. Dass eine solche Änderung notwendig sei, hätten Vorfälle wie an der Odenwaldschule gezeigt, an der Schüler jahrelang von Lehrern missbraucht worden waren.

Maas kündigte weiterhin schärfe Regelungen und Strafen für das Herstellen, Verbreiten und den Besitz von Bildern nackter Kinder an. So verbiete das Gesetz, Bilder von „teilweise unbekleideten Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ zu publizieren. Ebenso soll strafbar sein, wer unbefugt nackte Kinder fotografiert oder diese Bilder verbreitet.

Befürchtungen, mit den verschärften Regeln würden auch Eltern, die harmlose Aufnahmen ihrer Kinder beim Nacktbaden oder am Strand machten, kriminalisiert, wies der Minister zurück. Das sei schon deshalb nicht so, da Eltern nicht unbefugt handelten.

Auf das Thema Prävention ging die Linke-Abgeordnete Halina Wawzyniak ein. So sollten Täter, die ihre Strafe verbüßt haben, einen Rechtsanspruch auf Therapie und umfassende Hilfe erhalten. Außerdem sei das Gesetz an vielen Stellen unklar und nicht genau genug formuliert, kritisierte Wawzyniak. Das schaffe Rechtsunsicherheit anstatt -sicherheit. So solle auch bestraft werden, wer „unbewusst“ im Internet auf kinderpornografisches Material zugreife. Wie solle das kontrolliert werden? Sie vermute, dass sich über das Gesetz Befürworter der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ein Hintertürchen offen gelassen hätten.

Drei Säulen Für Thomas Strobl (CDU) steht der Kampf gegen Kindesmissbrauch auf drei Säulen. Säule eins sei die Prävention, und da sei es gelungen, die Förderung des Projekts „Kein Täter werden“ zu sichern. Dank des Gesetzes würden nun in Säule zwei, dem lückenlosen Strafrecht, einige Schutzlücken geschlossen. Beispielsweise könne jetzt mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, wer kinderpornografische Bilder horte. Auch der Säule drei, der effektiven Strafverfolgung, sei durch einheitliche Regelungen und Definitionen geholfen. Insgesamt sei das Gesetz „ein gutes Paket, um den Opfern zu helfen und darauf kommt es an“.

Katja Keul von den Grünen begrüßte es, dass die Anbahnung eines sexuellen Kontakts zu Minderjährigen über das Internet, das sogenannte „grooming“, strafbar werden soll. Allerdings sieht auch Keul viele Unklarheiten in dem Gesetz. So werde auch der einvernehmliche Austausch von Nacktbildern unter Jugendlichen illegal. Besonders störe sie, dass sich künftig strafbar mache, wer Bilder mache, die dazu taugen, „dem Ansehen von Personen erheblich zu schaden“. Mit dieser Formulierung werde das Gesetz dem rechtlichen Maßstab nicht gerecht, sagte Keul. Johannes Fechner (SPD) wies darauf hin, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz der EU-Richtlinie zum besseren Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt nachkomme. „Wir dürfen in diesem Bereich keine Strafbarkeitslücken erlauben“, sagte er. Es sei gut, dass der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs auch um Stiefeltern oder neue Lebenspartner erweitert werde. Freilich müsse die Polizei aber auch in die Lage versetzt werden, die neuen Straftatbestände zu verfolgen.

Mit debattiert wurde außerdem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2619) für mehr Schutz und Hilfen für Kinder, der zusammen mit dem Gesetzentwurf an die federführenden Ausschüsse überwiesen wurde.