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Familie : Nachbesserungswünsche am Elterngeld Plus

Arbeitgeber, Gewerkschaften und andere Interessenvertreter befürchten Benachteiligung

20.10.2014
2023-08-30T12:26:22.7200Z
3 Min

Die Arbeitgeber befürchten durch die geplante Einführung des Elterngeld Plus und die Flexibilisierung der Elternzeit Belastungen für die Wirtschaft. Vor allem kleine und mittlere Betriebe seien davon betroffen, sagte Christina Raab vom Bundesverband Deutscher Arbeitgeber (BDA) in einer Anhörung des Familienausschusses in der vergangenen Woche. Der Ausschuss hatte Wissenschaftler und Vertreter verschiedener Interessengruppen eingeladen, um zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2583) Stellung zu beziehen. Prinzipiell begrüßten diese das Gesetz einhellig, aber es wurden Nachbesserungen gefordert.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass sich der Bezug des Elterngeldes von zwölf auf 24 Monate verlängert, wenn Eltern in dieser Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Gleichzeitig halbiert sich zum Ausgleich die Höhe des Elterngeldes um die Hälfte. Der Lohn aus der Teilzeit soll aber nicht verrechnet werden. Damit sollen Eltern, vor allem Frauen, ermutigt werden, früher ins Berufsleben zurückzukehren.

Als problematisch sieht der BDA unter anderem an, dass die Elternzeit zukünftig in drei statt wie bisher zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden können soll. Die Betriebe müssten dann in diesen Zeitabschnitten jeweils Ersatz für die ausfallende Arbeitskraft suchen. Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten müsse deshalb ein Überforderungsschutz vorgesehen werden, mahnte Raab.

Widerspruch des DGB Diesem Begehren widersprach Anja Westheuff vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Durch die derzeit geltende Grenze von 15 Beschäftigen – unterhalb dieser Grenze können Betriebe Einspruch gegen eine Elternzeit erheben – würden schon jetzt viele Eltern, vor allem Mütter, von der Elternzeit ausgegrenzt. Frauen seien überdurchschnittlich stark im Dienstleistungsgewerbe beschäftigt. Diese Branche sei aber sehr stark von kleineren Betrieben geprägt. Noch engere Grenzen würden deshalb den Sinn des Gesetzes konterkarieren, argumentierte die DGB-Vertreterin.

Unterstützung bekam sie vom Arbeitsrechtler Gerrit Forst von der Freien Universität Berlin. Die flexibleren Möglichkeiten, Elternzeit und Teilzeitarbeit zu kombinieren, kämen letztlich den Betrieben zu Gute. Dies verbessere das Betriebsklima und damit die Produktivität der Beschäftigten.

Edith Schwab vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter befürchtet ebenfalls Benachteiligungen. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahren liege bei 7,8 Wochenstunden. Der Korridor von 25 bis 30 Wochenstunden für eine Teilzeitbeschäftigung sei deshalb faktisch eine zu hohe Hürde, um das Elterngeld Plus beantragen zu können. Diese kritisierten auch die Sozial- und Familienexpertin Maria Wersig von der Hochschule Hannover und Gerrit Forst.

Mehrlingsgeburten Auch der Familienbund der Katholiken forderte Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf. Dessen Vertreter Hans Joachim Helmke monierte, dass Mehrlingsgeburten bei der Höhe des Elterngeldes zukünftig nicht mehr berücksichtigt würden. Eltern von Mehrlingen seien aber finanziell viel stärker belastet.

Sorgen bereitet die Einführung des Elterngeldes Plus trotz prinzipieller Zustimmung auch den Kommunen. Die Regelungen seien sehr komplex und würden zu einem größeren Beratungsbedarf in den Elterngeldstellen der Kommunen führen, sagte Regina Offer von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Dies würde gegebenenfalls mehr Personal erfordern. Die zusätzlichen Kosten könnten von den Kommunen aber nicht getragen werden, sie müssten ihnen erstattet werden, forderte Offer.