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Finanzen I : Kritik an EU-Aufsicht

10.11.2014
2023-08-30T12:26:23.7200Z
1 Min

In der deutschen Wirtschaft und Wissenschaft gibt es Unmut über die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). In einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses in der vergangenen Woche zur Umsetzung der gesetzlichen Normen und Ziele durch die Versicherungsaufsicht berichtete Professor Meinrad Dreher (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) von schwierigen Erfahrungen mit der EIOPA. So habe die Aufsichtsbehörde Leitlinien zum Beschwerdemanagement für Versicherungen erlassen, die nicht vom europäischen Recht gedeckt gewesen seien. Dies sei eine „Entmündigung des Gesetzgebers“, so Professor Dreher.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte, die Leitlinien von EIOPA würden in vielen Fällen über das verbindliche europäische Recht hinausgehen. „Die Leitlinien-Kompetenz darf nicht dazu führen, dass eine Aufsichtsbehörde faktisch an die Stelle des europäischen beziehungsweise nationalen Gesetzgebers tritt“, warnte der Verband.

Der Vertreter der EIOPA, Gabriel Bernardino, verwahrte sich gegen die Vorwürfe. Es gebe Rechtsgrundlagen, sagte er und berief sich dabei auf Angaben der EU-Kommission. Die Leitlinien würden zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden aus Europa erstellt.

Der Bundestag überwies am Donnerstag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (18/2956) an die Ausschüsse. Damit soll die Finanzaufsicht über Versicherungen dem EU-Recht angepasst und modernisiert werden.