Piwik Webtracking Image

NSU-DEBATTE : Gesetz nach Empfehlungen

Mehr Kompetenzen für Bundesanwalt

17.11.2014
2023-08-30T12:26:23.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung will die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses für den Bereich der Justiz auf Bundesebene umsetzen. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/3007) vorgelegt, der am Freitag vergangener Woche zum ersten Mal auf der Tagesordnung des Bundestages stand.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, der Entwurf enthalte zwei Teile, mit denen man den Empfehlungen des Untersuchungsausschusses Rechnung trage. Zum einen werde der Spielraum des Generalbundesanwalts erweitert. Die Begründung seiner Zuständigkeit soll vereinfacht werden und er soll frühzeitiger in Ermittlungen eingebunden werden können. Bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staatsanwaltschaften verschiedener Länder soll es zukünftig auch zu Sammelverfahren kommen. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses habe gezeigt, sagte Maas, dass durch ein Nebeneinander mehrerer Ermittlungsbehörden wertvolle Informationen verloren gingen. Das solle künftig verhindert werden. Zum anderen soll nach dem Gesetzentwurf noch einmal ausdrücklich klargestellt werden, dass fremdenfeindliche und rassistische Motive bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

Als „Paragrafenkosmetik“ bezeichnete Monika Lazar (Bündnis 90/Die Grünen) die Empfehlungen des Ausschusses. Die Vorschläge gingen am Kern der Probleme vorbei. Die Grünen-Politikerin forderte mehr interkulturelle Bildung für Angehörige der Polizei. Sie lobte deshalb, dass die Mittel des Bundesprogramms gegen Rechtsextremismus des Familienministeriums um zehn Millionen Euro erhöht wurden.

Eva Högl (SPD), die dem NSU-Untersuchungsausschuss angehörte, sagte, die Empfehlungen des Ausschusses seien eine gemeinsame Verpflichtung für den gesamten Bundestag. Besonders wichtig sei ihrer Meinung nach, dass sich der Generalbundesanwalt in Zukunft schon frühzeitiger in die Ermittlungen einbinden könne. Volker Ullrich (CSU) mahnte, dass dem erhöhten Arbeitsaufwand und der größeren Zuständigkeit des Generalbundesanwalts auch Rechnung getragen werden müsse. „Das bedeutet eine personelle und sachliche Aufstockung, anders geht es nicht.“

Martina Renner (Die Linke) sagte, der Gesetzentwurf beschränke sich auf „gefährliche Symbolpolitik“. Sie forderte eine inhaltliche Neujustierung darüber, wie die Justiz mit rechtsextremer Gewalt umgeht, sowie eine umfassende Studie über Rassismus in den Polizeibehörden.

Ebenfalls debattiert wurde ein Antrag (18/3150) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem diese fordert, den Straftatbestand der Volksverhetzung nochmal zu überarbeiten.