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FAMILIE : Pfleger der Nation

Ministerin Schwesig will die Betreuung durch Angehörige erleichtern. Die Opposition hält die Neuregelungen für nicht ausreichend

17.11.2014
2023-08-30T12:26:23.7200Z
3 Min

Von den rund 2,62 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden 1,85 Millionen im häuslichen Umfeld betreut – zwei Drittel von ihnen ausschließlich durch Familienangehörige. „Die Familie“, so stellte Manuela Schwesig (SPD) am vergangen Freitag im Plenum des Bundestages fest, sei „der Pflegedienst der Nation.“ Die Bundesfamilienministerin stellte ihren Gesetzentwurf „zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ (18/1324) vor, über den das Parlament in erster Lesung beriet. Mit dem Gesetz, das Anfang 2015 in Kraft treten soll, will die Regierungskoalition die geltenden Gesetze zur Pflegezeit aus dem Jahr 2008 und zur Familienpflegezeit von 2012 weiterentwickeln. Während die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion die Gesetzesinitiative dann auch ausgiebig lobten, bezeichneten es die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen als „lebensfremd“ und „Luftnummer“.

Rechtsanspruch Schwesigs Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine zehntägige Berufsauszeit vor, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Während dieser Auszeit soll dem freigestellten Arbeitnehmer ein Pflegeunterstützungsgeld von etwa 90 Prozent des Nettogehaltes als Lohnersatzleistung gezahlt werden. Zudem soll ein Rechtsanspruch auf die bereits existierende Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten eingeführt werden. In dieser Zeit können Beschäftigte ihre Wochenarbeitszeit auf mindestens 15 Stunden reduzieren, wenn sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Der Rechtsanspruch soll allerdings nicht in Betrieben mit 15 oder weniger Beschäftigten gelten. Zur Absicherung ihres Lebensunterhaltes sollen die Beschäftigten vom Bund ein zinsloses Darlehen erhalten.

Mit diesem Darlehen sollen zukünftig auch jene Beschäftigten gefördert werden, die eine sechsmonatige Pflegezeit in Anspruch nehmen, auf die bereits ein Rechtsanspruch besteht. In dieser Zeit können sich Beschäftigte teilweise oder ganz von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.

Kündigungsschutz Für die Pflege eines minderjährigen Kindes soll der Rechtsanspruch auf Pflege- und Familienpflegezeit auch dann gelten, wenn diese außerhäuslich erfolgt. Während der zehntägigen Auszeit, der Familienpflegezeit und der Pflegezeit gilt ein Kündigungsschutz. Mit der Gesetzesnovelle soll zudem der Kreis der „nahen Angehörigen“ erweitert werden. Neben Eltern, Großeltern, Kindern, Geschwistern und Ehepartnern sollen dazu in Zukunft auch Stiefeltern, Lebenspartnerschaften sowie Schwägerinnen und Schwager zählen.

Das Gesetz sei ein Beitrag, um die schwierige Situation von Pflegenden und Pflegebedürftigen zu verbessern, sagte Ministerin Schwesig. Noch immer überähmen in den meisten Fällen Frauen die Pflege von Angehörigen und reduzierten ihre Arbeitszeit. Dies führe zu einem geringeren Einkommen und in der Folge zu einer niedrigeren Rente. Das Gesetz setzte aber im Sinne einer modernen Familienpolitik auf mehr Partnerschaftlichkeit.

Bei der pflegepolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Pia Zimmermann, und der Gesundheitspolitikerin Elisabeth Scharfenberg von den Grünen stieß der Gesetzentwurf jedoch überwiegend auf Kritik. Gegenüber dem Familienpflegezeitgesetz der ehemaligen Familienministerin Kristina Schröder (CDU) bringe er zu wenige Verbesserungen. Seit ihrer Einführung sei die Familienpflegezeit von gerade mal 135 Menschen in Deutschland in Anspruch genommen worden, rechnete Scharfenberg vor. Und Zimmermann beschied, das Gesetz habe sich als „Voll-Flopp“ erwiesen. Aber auch die von der Koalition angestrebten Verbesserungen gingen an der Lebenswirklichkeit vorbei. Die Einführung der Lohnersatzleistungen während der zehntätigen Auszeit sei zwar zu begrüßen. Es sei allerdings völlig realitätsfremd zu glauben, die Pflege eines Menschen ließe sich innerhalb von zehn Tagen organisieren.

Pia Zimmermann monierte, dass der Rechtsanspruch für Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu 15 Beschäftigten nicht gelte. Dies bedeute, dass rund 5,6 Millionen Beschäftigte, die in solchen kleinen Betrieben arbeiten, ausgegrenzt würden. Scharfenberg kritisierte die Beschränkung der Familienpflegezeit auf zwei Jahre. Auch dies gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei.

Pflegeversicherung Die Oppositionskritik wies der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU), zurück. Die Koalition rücke „den Menschen in den Mittelpunkt der Politik“. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wolle lieber im familiären Umfeld betreut werden als in einem Heim. Diesem Wunsch werde Rechnung getragen. Zudem helfe das Gesetz, die Beiträge zur Pflegeversicherung stabil zu halten.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann sagte, der Gesetzentwurf bringe gegenüber dem „gut gemeinten, aber schlecht gemachten“ Gesetz von Ministerin Schröder deutliche Verbesserungen. Der geplante Rechtsanspruch habe mit der damaligen schwarz-gelben Koalition leider nicht ausgehandelt werden können. Mit dem Gesetz verabschiede man sich wie beim Elterngeld Plus vom Alleinverdiener-Modell. Die Frauen in Deutschland wünschten sich „mehr als Kinder, Küche und Kanüle“. Reimann warb dafür, das Gesetz auf den Freundeskreis von Pflegebedürftigen auszuweiten. Freunde übernähmen oft unverzichtbare Dienste bei der Pflege.