Piwik Webtracking Image

HOCHSCHULEN : Es ist vollbracht

Bundestag lockert Kooperationsverbot in der Wissenschaft. Doch die Opposition will mehr

17.11.2014
2023-08-30T12:26:23.7200Z
4 Min

Nach jahrelangem Ringen ist es nun vollbracht: Der Bundestag hat das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes aufgehoben. Durch eine Neufassung von Artikel 91 b kann nun die Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen leichter als bisher von Bund und Ländern unterstützt werden, ohne die föderalen Strukturen zu verändern. Für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes stimmten am vergangenen Donnerstag 482 Abgeordnete. Damit war die notwendige Zweidrittel-Mehrheit erreicht.

Im Kern geht es um drei Worte: unbefristet, institutionell und überregional. Zukünftig können Hochschulen vom Bund zeitlich unbegrenzt und als Einrichtung unterstützt werden. Zudem können Vorhaben überregionaler Bedeutung gefördert werden. Universitäten können in der Förderung durch den Bund mit außeruniversitären Forschungsinstitutionen gleichgestellt werden. Diese Kooperationsmöglichkeit war bislang nur zeitlich und thematisch begrenzt möglich, etwa über den Hochschulpakt 2020 oder die Exzellenzinitiative.

Die Opposition warb in der Debatte noch einmal dafür, die Kooperation auch auf den Bildungsbereich auszuweiten. Nach ihren Vorstellungen soll der Bund den Ländern und Kommunen auch bei der Finanzierung der Schulen sowie bei frühkindlichen Einrichtungen entgegenkommen können. Doch die Änderungs- und Entschließungsanträge der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen (18/3162, 18/3163, 18/3164) wurden abgelehnt.

Bundesbildungs- und Forschungsministerin Johanna Wanka (CDU) begrüßte die Grundgesetzänderung ausdrücklich: Dies mache die Kooperation zwischen Bund und Ländern „noch unkomplizierter, noch verlässlicher, noch strategischer. Wir bekommen eine Win-Win-Situation für Bund und Länder, Hochschulen und Studierende.“ Wanka wies darauf hin, dass alle Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss die Grundgesetzänderung positiv bewertet hätten. Als Beispiele für Vorhaben überregionaler Bedeutung nannte die Ministerin das Professorinnenprogramm und die Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Kritik der Opposition Rosemarie Hein (Linke) wandte sich gegen die These der Bundesministerin, dass es sich lediglich um eine Erweiterung der Zusammenarbeit handle und es eigentlich auch bislang kein Kooperationsverbot gegeben habe. „Worüber haben wir dann die ganzen letzten vier Jahre geredet?“, fragte Hein. Die Linke will das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern nicht nur in der Wissenschaft sondern auch in der Bildung aufheben. Die Fraktion brachte dazu den Antrag „Kooperationsverbot abschaffen – Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz verankern“ (18/588) ein, der vor allem auf die Unterfinanzierung des Bildungssystems eingeht. Hein machte ihre Kritik an drei Punkte fest: Der nicht akademische Bereich der Bildung bleibe außen vor, es sei falsch, nur Vorhaben mit überregionaler Bedeutung zu fördern, da dies Auslegungssache sei, und die Regierung verankere ein Einstimmigkeitsprinzip der Bundesländer, wodurch ein einziges Land alles blockieren könnte.

Offene Wünsche der SPD Die Sozialdemokraten hatten zusammen mit der Union in der Föderalismusreform 2006 das zeitlich begrenzte und an Einzelprojekte gebundene Kooperationsverbot auf die Agenda gehoben und dies später als Fehler erkannt. Nachträglich war die SPD dafür eingetreten, das Kooperationsverbot nicht nur in der Wissenschaft, sondern auch für die Bildung aufzuheben und hatte in der vergangenen Legislaturperiode gegen eine „Teillösung“ gekämpft. Mit ihrer Forderung, das Kooperationsverbot umfassend abzuschaffen, konnte sie sich aber beim Koalitionspartner CDU/CSU nicht durchsetzen. Entsprechend warb Ernst Dieter Rossmann (SPD) zwar für die Grundgesetzänderung, sagte aber auch: „Für die Sozialdemokratie ist es nicht das ganze Stück. Denn wir wollen, dass der Geist der gemeinsamen Förderung nicht auf Hochschulen begrenzt ist.“ In der Bildung gäbe es nach wie vor ein Kooperationsverbot, was man auch „Förderungsverbot“ nennen könnte. Dennoch sei die Änderung des Artikels 91b ein Erfolg, da die Vorhaben der Wissenschaft nun insgesamt im Grundgesetz verankert würden.

Die Grünen hatten schon 2006 vor den Nachteilen des Kooperationsverbots in Wissenschaft und Bildung gewarnt. Das Bildungs- und Wissenschaftssystem weise eine erhebliche Investitionsschwäche und einen gravierenden Modernisierungsstau auf, argumentieren die Grünen in ihrem Antrag (18/2747) „Kooperationsverbot kippen – Zusammenarbeit von Bund und Ländern für bessere Bildung und Wissenschaft ermöglichen“, der ebenfalls abgelehnt wurde. Mangels neuer bundesweiter Programme stocke der Ausbau der Ganztagsschulen und die schulische Inklusion, die Wissenschaftspakte für Hochschulen und Forschungseinrichtungen würden nur kurzzeitig Planungssicherheit schaffen.

„Das Kooperationsverbot muss weg, ohne die Kulturhoheit der Länder in Frage zu stellen“, forderte Kai Gehring (Grüne). Die Grundgesetzänderung sei zwar ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, würde aber „kaum als Meilenstein in die Geschichte“ eingehen. Da das Kooperationsverbot in der Bildung bestehen bleibe, könnten die Grünen dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Gehring kritisierte wie zuvor schon Rosemarie Hein das Einstimmigkeitsprinzip der Bundesländer. Zudem warf er der Koalition vor, dass sie keine Idee habe, was sie mit der neuen Kooperationsmöglichkeit in der Wissenschaft überhaupt anfangen soll.

Tankred Schipanski (CDU) wies die Kritik zurück: „Wir verabschieden heute ein Gesetz mit dem wir die föderale Ordnung in unserem Land optimieren.“ Ähnlich wie Wanka verteidigte auch er die Föderalismuskommission und verwies darauf, dass 2006 die Grundlage für die Pakte gelegt worden seien, die die Wissenschaftspolitik von heute prägen.