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MENSCHENHANDEL : Aufenthalt (nicht) nur bei Aussage

Fraktionen streiten über Besserstellung der Opfer

08.12.2014
2023-08-30T12:26:25.7200Z
2 Min

Menschenhandel ist ein abscheuliches Verbrechen. Darin sind sich alle Bundestagsfraktionen einig. Der von den Grünen vorgelegte Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel in Deutschland“(18/3256) fand bei der ersten Lesung vergangene Woche gleichwohl keine Unterstützung der Koalition. Kernpunkt der Vorlage: Opfer von Menschenhandel sollen in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, unabhängig davon, ob sie bereit sind, in einem Strafverfahren gegen die Täter auszusagen.

Opferschutz müsse zuerst kommen, sagte Volker Beck (Grüne). Dann folge das Interesse nach Strafverfolgung der Täter. Beck verwies darauf, dass es für viele Opfer nicht möglich sei, Anzeige zu erstatten oder vor Gericht auszusagen, weil dies Konsequenzen für ihre Familie im Heimatland haben könne. Derzeit sei jedoch ein Aufenthaltstitel an die Aussagebereitschaft geknüpft. „Diesen Zustand müssen wir ändern“, forderte Beck. Er zeigte sich zudem enttäuscht über eine vom Kabinett verabschiedete Regierungsvorlage zu dem Thema, die Anfang 2015 das Parlament erreichen soll. Darin sei ein Schutz für jene, die nicht aussagen könnten, nicht vorgesehen. Damit würden „viel Strafverfahren vereitelt und die Opfer nicht wirksam geschützt“.

Nina Warken (CDU) konnte dem Regierungsentwurf, deutlich mehr abgewinnen. Dadurch könnten Opfer von Menschenhandel nach der Mitwirkung in Strafverfahren ein Bleiberecht erlangen, sagte sie in der Debatte. Das sei auch möglich, wenn trotz der Mithilfe der Opfer die Täter nicht ermittelt werden konnten. Warken vertrat die Ansicht, dass die Mitwirkung der Opfer für die Strafverfolgung von entscheidender Bedeutung sei. Daher müsse dies auch weiterhin im Gesetz enthalten sein. Der Grünen-Vorschlag helfe hingegen den Tätern.

Ulla Jelpke (Die Linke) betonte dagegen, dass die Opfer in der Heimat mit Racheakten rechnen müssten, oftmals traumatisiert seien und daher nicht in der Lage, in einem Strafverfahren ihren Opfern gegenüberzutreten. Daher begrüße sie den Gesetzentwurf der Grünen. Die Vorlage der Regierung sehe allenfalls kleine Verbesserungen vor. „An der Aussagebereitschaft als Bedingung für ein Aufenthaltsrecht hält die Regierung leider fest“, konstatierte Jelpke. Zugleich kritisierte sie, dass der besondere Schutzbedarf von Kindern überhaupt nicht berücksichtigt sei.

Eva Högl (SPD) befand, die Regierungsvorlage bringe wichtige Verbesserungen für die Opfer. „Wir gestalten das Bleiberecht in eine Soll-Vorschrift um“, sagte sie. Auch sei eine Soll-Verlängerung nach dem Strafverfahren enthalten. Zudem werde ein Familiennachzug möglich sein. „Das gab es bislang überhaupt nicht“, sagte Högl.