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Recht : Vorstoß gegen Leistungsschutz

08.12.2014
2023-08-30T12:26:25.7200Z
1 Min

Die beiden Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern, das Leistungsschutzrecht der Presseverleger aufzuheben. Dazu haben die Fraktionen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (18/3269), der am Donnerstag vergangener Woche in erster Lesung debattiert wurde. Im Leistungsschutzrecht wurde festgelegt, dass die Anbieter von Suchmaschinen die Presseverleger für die Nutzungrechte kleiner Texte auf ihren Internetseiten bezahlen.

Halina Wawzyniak (Die Linke) begründete den Vorschlag der beiden Oppositionsfraktionen damit, dass das Leistungsschutzrecht innovationsfeindlich sei, Rechtsunsicherheit schaffe und die Lage von Urhebern an keiner Stelle verbessere. Tabea Rößner (Grüne) fügte hinzu, man wolle ein „unnötiges Gesetz“ wieder rückgängig machen. An die SPD-Fraktion gerichtet sagte sie, es sei keine Schande, einen Fehler zuzugeben und zu korrigieren. Christian Flisek (SPD) forderte, das Leistungsschutzrecht zuerst zeitnah zu evaluieren und danach gemeinsam eine vernünftige Lösung zu finden. Ansgar Heveling (CDU) sagte, mit dem Leistungsschutzrecht habe man für den Bereich der Presse einen ordnungspolitischen Rahmen im Internet herstellen wollen und eine Schutzlücke im Urheberrecht geschlossen.