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gesundheit : Bundesrat gibt »Pille danach« frei

09.03.2015
2023-08-30T12:27:58.7200Z
2 Min

Nach monatelangen, kontroversen Debatten im Bundestagsplenum und im Gesundheitsausschuss wird die sogenannte „Pille danach“ nun auch in Deutschland rezeptfrei. Der Bundesrat billigte am vergangenen Freitag die vom Bundesgesundheitsministerium entsprechend geänderte Arzneimittelverschreibungsverordnung. Somit können die Notfallverhütungsmittel mit den Wirkstoffen Ulipristalacetat (Handelsname „ellaOne“) und Levonorgestrel (Handelsname „PiDaNa“) künftig in Apotheken gekauft werden, ohne eine ärztliche Verschreibung vorzulegen.

Anlass für die Änderung der Arzneimittelverordnung war eine Entscheidung der EU-Kommission, die Anfang Januar 2015 das Mittel mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat aus der Rezeptpflicht entlassen hatte. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) war eigentlich gegen die Freigabe der Arzneimittel, fügte sich dann aber der Entscheidung auf europäischer Ebene. Um eine Ungleichbehandlung zu verhindern, wurden daraufhin gleich beide gängigen Mittel aus der ärztlichen Verschreibungspflicht entlassen.

Die ältere „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel gilt als gut erforscht und weitgehend frei von unerwünschten Nebenwirkungen. Die Pille ist in den meisten europäischen Staaten schon seit längerer Zeit rezeptfrei zu bekommen. Das neuere Medikament mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat wird von Gesundheitsexperten in höheren Dosen auch als mögliche Abtreibungspille angesehen.

Mit einem Notfallkontrazeptivum kann nach einer missglückten oder ausgebliebenen Verhütung eine Schwangerschaft noch Tage nach dem Geschlechtsverkehr verhindert werden. Levonorgestrel kann bis zu drei Tage nach dem Sex eingenommen werden, Ulipristalacetat sogar bis zu fünf Tage danach, allerdings sind die Mittel umso wirksamer, je früher sie eingesetzt werden. Zudem ist die Wirksamkeit ab 75 Kilogramm Körpergewicht geringer.

Ärzte empfehlen eine Fachberatung, bevor ein solches Hormonpräparat eingenommen wird. Nach Ansicht der Mediziner besteht die Gefahr, dass Frauen die „Pille danach“ aus Sorge vor einer ungewollten Schwangerschaft sicherheitshalber einnehmen könnten, obwohl das gar nicht nötig wäre. Junge Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr können die „Pille danach“ im Übrigen weiter kostenlos bekommen, sofern sie eine ärztliche Verordnung vorlegen. Der Bundestag hat dazu unlängst eine Gesetzesänderung beschlossen.