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ENDLAGER-SUCHE : Streit in AG ausgelagert

Neue Behördenstruktur vorgeschlagen

09.03.2015
2023-08-30T12:27:58.7200Z
2 Min

Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) soll sich in den nächsten Wochen mit den verschiedenen Klagen der Atomkraftwerksbetreiber befassen. Dies beschloss das Gremium vergangene Woche auf Vorschlag der beiden Vorsitzenden, Ursula Heinen-Esser und Michael Müller, nach intensiver Diskussion. Müller sagte, die AG sei eine Möglichkeit, „Druck von der Kommission wegzunehmen“. Die Klagen der Energieversorger gegen unter anderem die Kostenregelung zur Castor-Zwischenlagerung hatten schon in den vergangenen Sitzungen immer wieder zu Streit geführt. Die AG soll vornehmlich die juristischen Auseinandersetzungen im Fokus haben und eine Positionierung der Endlager-Kommission vorbereiten.

Antrag zurückgestellt  Anlass der Debatte war ein Antrag von Kommissionsmitglied Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung. Er hatte darin die Vertreter der Energieunternehmen, Bernhard Fischer und Gerd Jäger, zum Rücktritt aufgefordert. Für den Fall, dass diese ablehnten, sah der Antrag vor, den Bundestag aufzufordern, neue Mitglieder für die Gremiumssitze der deutschen Wirtschaft zu benennen. Sommer kündigte nach dem AG-Einsetzungsbeschluss an, den Antrag zurückzustellen.

Sommer begründete seinen Antrag damit, dass die Energieunternehmen durch die Klagen die Auseinandersetzung von der Kommission weg hin zu den Gerichten verlagerten. Werde diese „Klagewelle“ durchgezogen, sei die Arbeit der Endlager-Kommission „obsolet“. Es sei wichtig, dass die Kommission dazu Position beziehe.

Die Vertreter der Energieunternehmen in der Kommission zeigten grundsätzlich Verständnis für den Unmut über die Klagen. Sie kündigten an, in der Arbeitsgruppe diese umfassend zu erläutern. Dies sei eine Chance, „die Dinge eine Stück richtig zu stellen und einzuordnen“, sagte Jäger. Eon-Vertreter Fischer betonte erneut die Absicht, an einer „konsensualen Lösung“ mitzuarbeiten.

Neue Behördenstruktur  Die Kommission setzte zudem inhaltliche Akzente. Einvernehmlich stimmten die Kommissionsmitglieder einem Eckpunktepapier zur Behördenstruktur zu. Demnach soll künftig die „Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung“ (BGE) für das Errichten und das Betreiben von atomaren Endlagern zuständig sein. In der BGE sollen die Betreiberaufgaben des Bundesamts für Strahlenschutz, dessen Tochter Asse GmbH sowie die mehrheitlich private Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern (DBE) aufgehen. Eine Privatisierung soll ausgeschlossen sein.

Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktion sollen ebenfalls in einem einzigen Bundesamt vereint werden. In welcher, in Frage kämen das BfS und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE), ließ die Kommission offen. Das BfE wurde in Folge des Standortauswahlgesetzes etabliert. Die im StandAg vorgesehen Behördenstruktur hatte für Kritik auf Seiten der Umweltverbände gesorgt. Der Vorschlag soll nun als Handlungsempfehlung an das Bundesumweltministerium übermittelt werden.