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wirtschaft : Die Angst vor dem Rücklagenschwund

Opposition will Milliardenbeträge für Atomausstieg in einem Fonds sichern

09.03.2015
2023-08-30T12:27:58.7200Z
3 Min

Es geht um die gigantische Summe von rund 36 Milliarden Euro, die bei den großen Energiekonzernen liegt. Niemand weiß, ob diese Rückstellungen angesichts der ungewissen Zukunft der klassischen Energiebranche zukunftssicher angelegt sind. Daher gibt es Forderungen, diese zum Rückbau von Atomkraftwerken und zur Endlagerung des Atommülls vorgesehene Summe in eine öffentlich-rechtliche Stiftung zu überführen. Doch das war unter den Experten bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie in der letzten Woche höchst umstritten

Für „grundsätzlich machbar“ hält Rechtsanwalt Hartmut Gaßner von der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer und Coll. die Übertragung der Rückstellungen in einen Fonds. Allein die Rückstellungen des vor einer Aufspaltung seines Geschäftsbetriebs stehenden Energieversorgungsunternehmens E.ON würden mit 10,25 Milliarden Euro angegeben. Gaßner verwies auf Gedankenspiele in der Wirtschaft, die Rückstellungen in eine „Bad Bank“ auszulagern, damit die Unternehmen von den Folgen der friedlichen Nutzung der Kernenergie vollständig entlastet würden.

Schubladenpläne  Gaßner gewann dieser Diskussion durchaus positive Aspekte ab: Zeige sie doch, dass es offenbar möglich sei, die in Sachgütern oder Beteiligungen investierten Rückstellungen umzuschichten und in die „Bad Bank“ zu verlagern. Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) hätten offenbar selbst Pläne dafür in der Schublade: Gaßners Schlussfolgerung: „Der Grundgedanke der Bad Bank ist Beleg für die Machbarkeit eines öffentlich-rechtlichen Fonds.“

Professor Georg Hermes (Goethe-Universität Frankfurt a.M.) verwies auf die Gefahren durch Aufspaltungen der Energiekonzerne. Diese könnten zur Folge haben, dass die Haftungssummen der Konzerne immer kleiner würden. Dagegen gebe es nur die Möglichkeit der Gründung eines externen Fonds. Nur dieses Modell biete die Chance, dass die Mittel erhalten bleiben würden. Dem widersprach der Wirtschaftsprüfer Claus Banschbach. Nach dessen Angaben hat der externe Fonds für Atomrückstellungen in der Schweiz ein Fünftel seiner Gelder bei der Lehman-Pleite verloren.

Dagegen bezeichnete Rechtsanwalt Stefan Wiesendahl (Kanzlei Kümmerlein Simon &

Partner) die angedachte zwangsweise Überführung der Rückstellungen als Grundrechtseingriff in Grundrechte der betroffenen Energieversorgungsunternehmen. Der zwangsweise staatliche Zugriff auf Rechtsgüter beziehungsweise Vermögenspositionen der Betreiber der deutschen Kernkraftwerke erfülle den Tatbestand einer Enteignung.

Thorben Becker (Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland) erklärte, es gebe bei den Energieversorgungsunternehmen ein Transparenzproblem. So sei nicht nachvollziehbar, nach welchen Grundlagen die Bildung der Rückstellungen erfolgt sei. Becker warf den Energieversorgungsunternehmen vor, Strukturen aufzubauen, um sich der Haftung für Rückstellungen zu entziehen. Wenn Vattenfall zum Beispiel die Braukohlesparte verkaufe, bleibe in Deutschland nur noch ein Mini-Konzern mit Atomkraftwerken übrig. Auch angesichts der geplanten E.ON-Aufspaltung sah Becker deutlich erhöhten Handlungsbedarf für die Gründung eines Fonds.

Grundsätzlich hätten die Kraftwerksbetreiber die Pflicht zur Stilllegung und zum Rückbau der Atomkraftwerke, argumentierte Professor Franz Jürgen Säcker (Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin). Niemand außer diesen Unternehmen sei zum Rückbau der Anlagen in der Lage, und daher sei die Vorstellung einer Fondslösung etwas kurios und unpassend. Für die Kosten der Endlagerung des Atommülls konnte sich Säcker jedoch eine Fondslösung vorstellen, da die Entscheidung über die Schaffung eines Endlagers nicht in Händen der Unternehmen liege.

Grundlage der Anhörung waren zwei Anträge der Oppositionsfraktionen Die Linke (18/1959) unmd Bündnis 90/Die Grünen (18/1465), die die Überführung der Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds fordern. Die Grünen wenden sich gegen den Vorschlag von AKW-Betreibern, ihre Kernenergie-Aktivitäten in einer Art staatliche „AKW-Bad-Bank“ beziehungsweise Stiftung zu übertragen.