VERKEHR : Lkw-Maut wird erweitert
Das Streckennetz für die Lkw-Maut wird erweitert. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/3923) stimmte der Bundestag auf Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (18/4454) vergangene Woche zu. Danach wird zum 1. Juli 2015 die Mautpflicht für Lkws auf weitere rund 1.100 Kilometer vierstreifige Bundesstraßen ausgedehnt und zum 1. Oktober 2015 die Mautpflichtgrenze von zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht auf 7,5 Tonnen abgesenkt werden.
Derzeit wird auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahnen und rund 1.200 Kilometer Bundesstraßen Lkw-Maut erhoben und die Mautpflicht besteht für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen. Aufgrund des neuen Wegekostengutachtens wurden die Mautsätze zum 1. Januar 2015 gesenkt worden, dies führe zu einer Einnahmelücke von insgesamt rund 460 Millionen Euro im Zeitraum 2015 bis 2017, die mit der erweiterten Mautpflicht geschlossen werden soll.
In einem von Bundestag angenommen Entschließungsantrag (18/4463) der Koalitionen CDU/CSU und SPD fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, jährlich über die Verschiebung der Fahrleistungsanteile zwischen den vier Achs-Klassen zu berichten und die Daten der Mauterhebung nur für die Verkehrslenkung zu nutzen. Nicht durchsetzen konnte sich die Linksfraktion mit einem Änderungsantrag (18/4462), Omnibusse, die nicht im Linienverkehr eingesetzt werden, in die Maut einzubeziehen.