Piwik Webtracking Image

GESUNDHEIT II : In die Krankheitsvorbeugung kommt jetzt endlich Bewegung

Nach langer parlamentarischer Vorlaufzeit hat der Bundestag ein Präventionsgesetz beschlossen. Die Lebenswelten stehen im Mittelpunkt

22.06.2015
2023-08-30T12:28:04.7200Z
4 Min

Die Deutschen sind stur. Beim Essen. Wenn in der Kantine Fisch im Hauptmenü angeboten wird, verlängert sich automatisch die Schlange vor der Currywurst-Pommes-Theke. Eine Momentaufnahme? Wohl nicht. Currywurst, Schnitzel und Spaghetti Bolognese stehen nach den Verkaufszahlen großer Kantinenkostanbieter weiter ganz vorne auf der Liste. Und das schon seit Jahren. Ernährungsexperten finden das nicht witzig, denn das beliebte fette Essen ist ungesund, und der Wohlstandsbauch gefährdet letztlich die Volksgesundheit. Die Kombination aus einseitiger Ernährung und wenig Bewegung kann eine ganze Reihe von Folgeproblemen auslösen. Lebensstilbedingte ,,Volkskrankheiten" wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Schwäche, Rückenleiden oder Adipositas (Fettleibigkeit) sind für die Betroffenen, darunter auch viele Kinder, belastend und verursachen zudem hohe Kosten im Gesundheitssystem.

Langer Vorlauf In der vergangenen Woche verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD und gegen das Votum der Opposition den Gesetzentwurf zur Gesundheitsförderung und Prävention (18/4282; 18/5261) mit dem Ziel, die Vorbeugung systematisch auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche auszudehnen, in die sogenannten Lebenswelten. Es war ein langer Weg bis hierhin: Nach drei gescheiterten Anläufen in den vergangenen zehn Jahren ist der vierte Versuch nunmehr erfolgreich, zumindest ist das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig und kann somit wohl wie geplant 2016 wirksam werden.

Demnach werden die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung von 3,09 Euro auf sieben Euro jährlich für jeden Versicherten ab 2016 erhöht. Somit stehen künftig pro Jahr mindestens rund 511 Millionen Euro der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen für Präventionszwecke bereit.

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden zu präventiven Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt, wobei individuelle Belastungen und Risikofaktoren, die zu einer Krankheit führen können, genauer überprüft werden. Zur Beratung gehört künftig die Klärung des Impfstatus. Vorgesehen ist, dass bei der Aufnahme von Kindern in eine Kita die Eltern eine ärztliche Beratung zum Impfschutz nachweisen müssen. Treten in einer Kita oder Schule Masern auf, können die Behörden nicht geimpfte Kinder vorübergehend von der Einrichtung ausschließen, um Ansteckungen zu vermeiden. Krankenkassen können zudem Impfungen mit einem Bonus belohnen.

Kleine und mittelständische Betriebe sollen zudem mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun. Dazu soll die betriebliche Gesundheitsförderung stärker mit dem Arbeitsschutz verflochten werden. Wer im Beruf oder in der Familie besonders belastet ist, profitiert von Verbesserungen. So können etwa Schichtarbeiter oder pflegende Angehörige bestimmte Präventionsangebote leichter in Anspruch nehmen. Im Rahmen einer Nationalen Präventionskonferenz sollen sich die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und Sozialpartner auf Ziele und ein Vorgehen verständigen.

In der Gesetzesbegründung heißt es, je früher im Leben mit der Gesundheitsförderung und Prävention begonnen werde, desto eher könnten später Risikofaktoren wie mangelnde Bewegung, unausgewogene Ernährung, Übergewicht, Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum und chronische Stressbelastungen beeinflusst werden.

In der Schlussdebatte erinnerte Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) an die jahrelangen Beratungen und befand: "Es ist ein spät geborenes Kind, aber lieber spät geboren als gar nicht." Erstmals werde es eine abgestimmte Präventionsstrategie geben. Der Lebenswelten-Ansatz sei sinnvoll, denn die Menschen müssten bei der Prävention dort erreicht werden, wo sie leben. Dabei müssten vor allem Menschen mit ungünstigen sozialen Voraussetzungen in den Blick genommen werden. Sie hob die flexibleren Früherkennungsuntersuchungen für Kinder heraus und den verbesserten Impfschutz.

Auch Karl Lauterbach (SPD) ging auf die zu schützende Gesundheit der Kinder ein, in die investiert werden müsse und erinnerte an den Zusammenhang zwischen Übergewicht und Zuckerkrankheit. Die Prävention sei bisher Stückwerk gewesen, nun solle eine Nationale Präventionskonferenz die Ziele benennen. Dies ein wichtiger Schritt nach vorne. Die verpflichtende Impfberatung für Eltern, die ihre Kinder in eine Kita schicken wollen, hält Lauterbach für klug. Ein Impfzwang wäre seiner Ansicht nach nicht vermittelbar. Erich Irlstorfer (CSU) betonte, Impfung sei die beste Prävention und müsse daher auch auf die vielen Auszubildenden ausgeweitet werden. Der jüngste Masernausbruch zeige, wie wichtig der Impfschutz sei.

Nach Ansicht der Opposition, die mit ihren Anträgen (Linke 18/4322; Grüne

18/4327) scheiterte, greift das Gesetz zu kurz. Birgit Wöllert (Linke) monierte: "Das Gesetz ist neu, aber nicht auf dem neuesten Stand und daher nicht gut." So bleibe es hinter wissenschaftlichen Erkenntnissen zurück und auch hinter den internationalen politischen Anforderungen. Zu viele Menschen würden überdies nicht erreicht, etwa die vielen Flüchtlinge. Verfehlt sei überdies die Finanzierung allein über die GKV, obwohl Prävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei.

Kordula Schulz-Asche (Grüne) sah das ähnlich und erinnerte an die zwei Millionen Kinder im Land mit sozialer Benachteiligung und schlechten Gesundheitschancen. Mit dem Gesetz würden diese Kinder eher zurückgelassen. Im Übrigen seien die Kommunen der Dreh- und Angelpunkt der Gesundheitsvorsorge, dort liefen die Fäden zusammen. Das werde unzureichend berücksichtigt. Das Gesetz sei "ein Flickenteppich verschiedenster Lobbyinteressen" geworden.

Helga Kühn-Mengel (SPD) betonte hingegen, der neue Ansatz sei, junge und ältere Menschen einzubeziehen, in ihre Lebenswelten hineinzugehen, in Schulen, Betriebe, Pflegeheime oder Behindertenwohnstätten. Das Gesetz helfe nicht nur jungen Leuten, sondern eben auch älteren.