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LEBENSPARTNERSCHAFTEN : Von der Kriminalisierung zur Anerkennung

Bundesverfassungsgericht setzte bei der Angleichung mehrfach wichtige Akzente

22.06.2015
2023-08-30T12:28:05.7200Z
2 Min

Die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht. Denn noch bis in die 1990er Jahre wurden in Westdeutschland homosexuelle Männer teilweise kriminalisiert. Erst mit der Aufhebung des Paragraphen 175 im Strafgesetzbuch endete die lange juristische Verfolgung Homosexueller. Der Paragraph galt in unterschiedlicher Form seit dem Kaiserreich und wurde auch vor allem in der jungen Bundesrepublik rigoros angewandt.

Einige Jahre nach der Entkriminalisierung setzte Rot-Grün ein erstes Signal der Anerkennung: Gegen die Stimmen der Union und der FDP verabschiedete die Koalition im November 2000 zwei Gesetze zur Lebenspartnerschaft. Die Zweiteilung war nötig, um eine Blockade der Union im Bundesrat zu umgehen. Während die Lebenspartnerschaft als Rechtsinstitut eingeführt wurde, scheiterte das zweite, zustimmungsbedürftige Gesetz in der Länderkammer. Es sah unter anderem steuer- und beamtenrechtliche Regelungen vor. Bayern, Thüringen und Sachsen zogen zudem gegen das verabschiedete Gesetz nach Karlsruhe, unterlagen dort aber mit ihrer Auffassung, dass die Eingetragene Lebenspartnerschaft die vom Grundgesetz besonders geschützte Ehe und Familie unterminiere.

Ende 2004 beschloss Rot-Grün eine Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes: Es sah neben eheähnlichen Anpassungen im Bereich von Unterhalts- und Versorgungsansprüchen auch eine Form des Verlöbnisses und die Stiefkindadoption vor. Beim Steuer- und Beamtenrecht wurden Lebenspartnerschaften weiterhin nicht gleichgestellt.

Das änderte sich erst nach diversen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. 2009 monierte das höchste deutsche Gericht beispielsweise die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern bei betrieblichen Hinterbliebenenversorgung im öffentlichen Dienst. Die schwarz-gelbe Koalition stellt daraufhin 2011 verpartnerte Bundesbeamte, Soldaten und Entwicklungshelfer mit verheirateten gleich. Bereits ein Jahr vorher hatte die Koalition eine Gleichstellung unter anderem im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer ermöglicht.

Für die Gleichstellung im Einkommenssteuerrecht (Ehegatten-Splitting) sorgte abermals Karlsruhe mit einem Urteil im Juni 2013. Es wurde im Juli 2014 von der Großen Koalition rechtlich umgesetzt. Ebenfalls als verfassungswidrig sahen die Richter die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern bei der Sukzessivadoption an. Auch hier musste der Gesetzgeber nachbessern: Im Juni 2014 erließ die Koalition ein entsprechendes Gesetz. Forderungen vor allem der Opposition nach einer Gleichstellung bei der Volladoption setzten sich aber bisher nicht durch.