Piwik Webtracking Image

SOZIALES : Experten gegen Abschaffung der Sanktionen

06.07.2015
2023-08-30T12:28:05.7200Z
2 Min

Die Sanktionsmöglichkeiten im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sollen grundsätzlich beibehalten werden. Dafür sprach sich eine Mehrheit der Sachverständigen bei einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 29. Juni aus. Vertreter der Wirtschaft nannten das System der Sanktionen ausgewogen. Auch Landkreistag und Städtetag sprachen sich - ebenso wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gegen eine generelle Abschaffung oder ein Moratorium der Sanktionen aus, wie es die Fraktionen Die Linke (18/3549, 18/1115) und Bündnis 90/Die Grünen (18/1963) in Anträgen gefordert hatten. Eine klare Ablehnung der Sanktionsregelungen kam von der Diakonie Deutschland.

Aus Sicht der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) sind die "großen Erfolge" bei der Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt auch auf die Sanktionen zurückzuführen. Diese seien ein Kernelement des Prinzips von "Fördern und Fordern", hieß es von der BDA.

Die Regelung, wonach Unter-25-Jährige härtere Sanktionen befürchten müssen als Über-25-Jährige, ist nach Meinung der Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft angemessen.

Unterschiedliche Regelungen für verschiedene Altersgruppen führten zu Intransparenz, sagte dagegen der Vertreter der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zugleich machte er deutlich, dass die BA ein Sanktionssystem in der Grundsicherung für erforderlich hält. Die geringe Sanktionsquote von knapp drei Prozent zeige im Übrigen, dass mit dem Instrumentarium verantwortungsbewusst umgegangen werde.

Auch der Deutsche Städtetag kritisierte die unterschiedliche Behandlung von jungen und älteren Arbeitslosen. Schon im Interesse der Verwaltungsvereinfachung sollten künftig auch für die Älteren die strengeren Regelungen der Unter-25-Jährigen gelten, forderte die Vertreterin des Städtetages.

Für eine stärkere Gewichtung des Förderns sprach sich der Vertreter des DGB aus. Die Eingliederungsvereinbarungen müssten individueller auf den Einzelnen zugeschnitten seien. Außerdem sollten Leistungskürzungen nach Ansicht des DGB auf maximal 30 Prozent beschränkt werden.

Bei einer "100-Prozent-Sanktion", sei das Existenzminimum nicht mehr gesichert, gab die Vertreterin des Vereins für öffentliche und private Vorsorge zu bedenken. Bei einer Kürzung um mehr als 30 Prozent sollten daher ergänzende Sachleistungen ohne Antrag angeboten werden.

Die verschärften Sanktionen für Jugendliche seien nicht vertretbar, hieß es von Seiten des Deutschen Caritasverbandes. Sie könnten durchaus kontraproduktiv wirken, wenn etwa durch einen Verlust der Wohnung die Jugendlichen in kriminelle Bereiche abrutschen. Für eine generelle Abschaffung der Sanktionen plädierte der Vertreter der Diakonie Deutschland.