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Suizidassistenz : Das Sterben regeln

Abgeordnete debattieren intensiv über Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe

06.07.2015
2023-08-30T12:28:06.7200Z
4 Min

Für Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ist es eines der "anspruchsvollsten und schwierigsten Gesetzgebungsprojekte dieser Legislaturperiode": die Verrechtlichung der Sterbehilfe. Für das Vorhaben gelten ganz eigene Regeln. Fraktionsübergreifende Gruppen streiten über das Für und Wider ihrer Positionen. Partei-, Koalitions- oder Oppositionszugehörigkeit stehen zurück.

Nach einer teils sehr emotionalen Orientierungsdebatte im November 2014 hat der Bundestag vergangenen Donnerstag eher sachorientiert vier Gesetzentwürfe (siehe unten) zu dem Thema in erster Lesung beraten. Fokus aller Entwürfe: Die Regelung der Hilfe zur Selbsttötung. Sie ist bisher nicht strafbar. Zwei Vorschläge (Brand-Griese und Sensburg-Dörflinger) streben, grob gesagt, eine Einschränkung an. Die anderen beiden Entwürfe (Künast-Sitte und Hintze-Reimann) wollen diese Option rechtlich sicher für Ärzte und/oder Sterbehilfevereine ermöglichen.

Autonomie Im Kern geht es bei der Frage nach der Sterbehilfe um die Freiheit des Willens und die Autonomie der Sterbewilligen. Jene, die gegen eine Einschränkung sind, stellen auf die klassisch liberale Autonomie des Einzelnen ab. "Die Selbstbestimmung ist der Kern der Menschenwürde. Sie gilt gerade auch am Ende des Lebens", sagte zum Beispiel Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) während der Debatte. Und Petra Sitte (Die Linke) fragte: "Wenn eine Gesellschaft wie unsere nicht müde wird, individuelle Verantwortung in der Lebensgestaltung und in der Lebensführung zu betonen, wieso soll diese beim Sterben aufhören?" Es gebe Fälle, in denen die Palliativmedizin nicht mehr helfen könne, führte Karl Lauterbach (SPD) aus, auch wenn es wenige seien. Es gebe aber auch Menschen, die trotz möglicher Versorgung durch Palliativmedizin oder in Hospizen einen solchen Tod nicht erleben wollten. Das Wollen dieser Menschen müsste im Fokus der Debatte stehen und nicht das Wirken der umstrittenen, aber aus Sicht Lauterbachs ohnehin nicht sonderlich relevanten Sterbehilfevereine.

Eine Einschränkung dieser Autonomie ist für dieses Lager der Abgeordneten nicht hinnehmbar. "Die Menschen wollen sich nicht vorschreiben lassen, wie viel Leid und wie viel Kontrollverlust sie ertragen müssen", sagte etwa Carola Reimann (SPD). Eine zu weite Einschränkung sei "quasi eine Rechtspflicht zum Erleiden von Qualen", sagte Katherina Reiche (CDU). Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) warnte die Abgeordneten davor, ihre eigenen Wertvorstellungen ins Strafgesetzbuch schreiben zu wollen.

Die Gegner einer restriktiven Sterbehilferegelung wollen stattdessen die Autonomie der Patienten stärken und assistierten Suizid vor allem durch Ärzte ermöglichen. Das Komplettverbot der Suizidbeihilfe lehnen sie ohnehin ab, aber auch das Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe durch Ärzte oder Vereine sehen sie kritisch. Sie befürchten, dass Ärzte kriminalisiert werden könnten, wenn sie Hilfe leisteten: "Nicht Staatsanwälte gehören ans Krankenbett, sondern liebende Angehörige und vertrauensvoll zugewandte Ärzte", sagte Hintze.

Druck Die Frage nach der Willensfreiheit und Autonomie stellten allerdings auch die Befürworter einer restriktiveren Regelung der Suizidbeihilfe. Sie zweifelten in der Debatte an, ob diese Autonomie in einer solchen Extremsituation überhaupt gegeben wäre. Denn eine "Normalisierung des assistieren Suizids" könnte den Druck auf verzweifelte Menschen erhöhen, sich bei absehbaren Leiden für den Suizid zu entscheiden, argumentierte Kerstin Griese (SPD). Auch Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) argumentierte in diese Richtung: Sollte eine solche gesellschaftliche Erwartungshaltung entstehen, handele ein Mensch eben nicht mehr selbst-, sondern fremdbestimmt. Daher sei eine organisierte, geschäftsmäßige Sterbehilfe abzulehnen.

Auch bei den Ärzten will die Gruppe um den Brand-Griese-Vorschlag klare Grenzen setzen: "Einen Facharzt zur Lebensbeendigung wird es mit diesem Entwurf nicht geben", sagte Kathrin Vogler (Die Linke). Es sollte auch kein Sonderrecht für Ärzte geben, stellte Harald Terpe (B90/Die Grünen) klar. Mediziner sollten rechtlich genauso handeln müssen und dürfen wie andere Staatsbürger auch. Die Warnung vor Staatsanwälten an Krankenbetten sei realitätsfern. Die palliative Versorgung, auch oft lebensverkürzende, aber schmerzlindernde Sedierung, und die passive Sterbehilfe seien von den Einschränkungen nicht betroffen, betonte dieses Lager der Abgeordneten.

Befürworter restriktiverer Regelungen verwiesen zudem auf die Erfahrungen in den Niederlanden, der Schweiz oder Belgien, wo Sterbehilfe inzwischen sehr weitgehend erlaubt ist. Diese ausufernde Entwicklung müsste vermieden werden, sagte Michael Brand (CDU). In Gesetzen vorgesehene "vermeintlich enge Kriterien" böten dafür keine Sicherheit, "sie werden immer weiter gedehnt", sagte Brand.

Auch das Sensburg-Dörflinger-Lager begründete seinen Vorschlag unter anderem mit den internationalen Erfahrungen. "Wir glauben, dass wir nur mit einem Verbot grundsätzliche Klarheit schaffen können", betonte Patrick Sensburg (CDU) im Hinblick auf das von ihm favorisierte strafbewehrte Komplettverbot der Suizidbeihilfe. In besonderen, sehr wenigen Ausnahmefällen wäre die straffreie Beihilfe trotzdem noch möglich, sagte Sensburg. Es sei aber keine "humanitäre Tat", beim Suizid eines Menschen zu assistieren. "Es ist eine humanitäre Tat, ihm in einer schweren Lebenslage zur Seite zu stehen", sagte der Christdemokrat. Sören Christian Reimer