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Wirtschaft : Weniger Bürokratie für Firmen

06.07.2015
2023-08-30T12:28:06.7200Z
1 Min

Für mittelständische Unternehmen soll es weniger Bürokratie geben. Deshalb hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4948) in geänderter Fassung (18/5418) zugestimmt.

Danach werden mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung befreit. Dazu werden die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Prozent auf 600.000 beziehungsweise 60.000 Euro angehoben. Existenzgründer werden durch die Anhebung von Meldepflichten von 500.000 auf 800.000 Euro später als bisher zum Ausfüllen von Wirtschaftsstatistiken herangezogen.

Erstmals wird auch ein Schwellenwert von 800.000 Euro in der Umweltstatistik eingeführt. Zudem werden Meldeschwellen für die Intrahandelsstatistik angehoben und dadurch weitere Unternehmen von der Meldepflicht befreit. Weitere Entlastungen betreffen die Energiewirtschaft, wo Berichtspflichten im Rahmen des "Biogasmonitorings" vereinfacht und reduziert werden.

Das Gesetz enthält außerdem Maßnahmen im Steuerrecht: Zum Beispiel werden Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete reduziert. Dies betrifft vor allem Banken, die ihre Kunden einmal im Jahr über die Kirchensteuerpflicht von Kapitalerträgen zu informieren hatten. Statt dieser jährlichen Informationspflicht reicht jetzt eine "einmalige und gezielte individuelle Information".

Abgelehnt hat der Bundestag hingegen einen Antrag der Grünen zum gezielten Bürokratieabbau (18/5418).