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Ernährung und LandwirtschafT I : Qualität vor Quantität beim Wein

06.07.2015
2023-08-30T12:28:06.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat vergangene Woche einstimmig einer Änderung des Genehmigungssystems für Neuanpflanzungen von Weinreben zugestimmt.

Als Grundlage diente ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Weingesetzes (18/4656), der das bisherige System der Pflanzrechte ablöst. Diese Novellierung geht auf die EU-Verordnung Nr. 1308/2013 über die Gemeinsame Marktordnung vom 17. Dezember 2013 zurück, die Genehmigungen für Rebpflanzungen in der Europäischen Union regelt.

Einig waren sich die Fraktionen darüber, dass mit der Reform weiterhin auf die Qualität der in Deutschland produzierten Weine gesetzt werden soll und weniger auf die Masse. Für die Produzenten seien stabile Preise wichtig und für die Gesellschafft der Erhalt der Kulturlandschaft, zum Beispiel durch die Bevorzugung von Neuanpflanzungsanträge für Steillagen gegenüber Anträgen aus Flachlagen.

Die Vergabe von Genehmigungen kann durch das Gesetz in Zukunft sowohl auf ein Überangebot als auch auf eine Wertminderung von Weinen mit Schutzmaßnahmen reagieren. Das betreffe vor allem Neuanpflanzungen, die nach EU-Vorgabe unter bestimmten Voraussetzungen nun in ganz Deutschland angebaut werden dürfen.

Für Deutschland macht die Novelle von der durch die EU-Verordnung eingeräumten Ausnahme Gebrauch, für die Jahre 2016 und 2017 Neuanpflanzungen nur bis zu einem Anteil von 0,3 Prozent der Weinanbaufläche zuzulassen. Einmütig befürworteten die Fraktionen die Einführung eines einstufigen Verwaltungsverfahrens zur Beantragung und Genehmigung von Neuanpflanzungen, das bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angesiedelt werden soll. eis