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Ernährung und LandwirtschafT II : Fischprodukte werden transparenter

06.07.2015
2023-08-30T12:28:06.7200Z
1 Min

Die Verbraucher sollen mehr über die Herkunft und die Produktionsmethoden von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen erfahren. Am Donnerstag hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie Die Linke die Änderung des Fischetikettierungsgesetzes (18/4892) beschlossen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme.

Mit dem Gesetzentwurf sollen für Fischprodukte aus den Fanggebieten des Nordostatlantiks, im Mittelmeer und im Schwarzen Meer differenzierte Angaben gemacht werden. Weil bestimmte Fanggeräte die Umwelt stärker belasten als andere, wird in Zukunft die Art des Fangvorgangs angegeben.

Die Änderung ergibt sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des EU-Parlamentes und des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, die die Vorschriften zur Verbraucherinformation der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 ablöst.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hoben hervor, dass dem Prinzip "Klarheit und Wahrheit" Rechnung getragen werde. Die Union unterstrich, dass die Änderung ohne zusätzliche nationale Regelungen auskomme. Die SPD bezeichnete es als beispielhaft für den Fleischsektor.

Die Linke lobte, dass damit Transparenz für die Verbraucher hergestellt werde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass der Raubbau vor den Küsten Afrikas unberücksichtigt bleibe.

Mit der Abstimmung wurde auch das Tiergesundheitsgesetz geändert und eine Regelungslücke hinsichtlich der Bußgeldvorschriften geschlossen, die Verbote des Verbringens, der Einfuhr oder der Ausfuhr von Tieren, Teilen von Tieren oder tierischen Erzeugnissen innerhalb der EU vorschreibt.