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Armutszuwanderung : Grenzen der Freizügigkeit

Cameron will Änderung der EU-Verträge. Deutschland verschärft Gesetz

05.01.2015
2023-11-08T12:32:56.3600Z
5 Min

Der britische Premier David Cameron setzt den EU-Partnern in Sachen Freizügigkeit die Pistole auf die Brust. Im kommenden Jahr, vermutlich Anfang Mai, wählen die Briten ihr Unterhaus und für den Fall eines Siegs hat der konservative Politiker ein Referendum über den Verbleib des traditionell EU-skeptischen Königreichs in der Union in Aussicht gestellt. Für Cameron ist klar: Ohne eine Verschärfung der Freizügigkeitsregelungen für EU-Bürger könnte das knapp werden. Der britische Politiker fordert Änderungen an den EU-Verträgen, damit Zuwanderer aus Mitgliedsstaaten der Union künftig erst nach vier Jahren Anspruch auf Sozialleistungen in Großbritannien haben. „Wenn wir mit unseren Anliegen auf taube Ohren stoßen und unsere Beziehungen zur EU nicht verbessern können, dann kann ich natürlich nichts ausschließen“, drohte der britische Premierminister in einer Rede Ende November.

Schon in den Monaten zuvor hatte sich Cameron mit umstrittenen Vorschlägen zur Freizügigkeit hervorgetan. So insistierte er auf einer Quotenregelung, um die Zuwanderung aus bestimmten EU-Ländern zu begrenzen. Das stieß weder im EU-Parlament noch bei der Bundesregierung auf Zustimmung. „Das hohe Gut der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ist für Deutschland nicht verhandelbar“, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert Anfang November mit.

Dabei ist Cameron selbst ein Getriebener – die Rechtspopulisten der „UK Indepedence Party“ (Ukip) attackieren die Konservativen vehement auf dem Feld der EU- und Einwanderungspolitik. Mit Erfolg: Bei der Europawahl im vergangenen Mai düpierte die Ukip sowohl die konservativen Tories als auch die Labour-Partei und wurde landesweit stärkste Kraft.

Die Freizügigkeit der Europäischen Union gilt als einer der großen Errungenschaften des vereinigten Europas. EU-Bürger aus den 28 Mitgliedsstaaten sollen ohne große Einschränkungen frei wählen können, wo sie leben und arbeiten wollen. Etwa 2,8 Prozent der EU-Bürger sind nach Angaben des Europaparlaments in einem anderen EU-Staat ansässig. In Deutschland lebten Ende 2013 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 3,4 Millionen Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten. Doch es gibt immer wieder Skepsis gegenüber der grenzenlosen Mobilität innerhalb der EU. Mancher fürchtet, dass vor allem Unionsbürger aus den ärmeren Ländern die Chance nutzen und so Arbeitsmärkte oder gleich soziale Sicherungssysteme der reicheren EU-Staaten belasten. Rechte und europaskeptische Parteien – ob Ukip in Großbritannien, der „Front National“ in Frankreich oder die AfD in Deutschland – füllen damit, ebenso wie die rechtsextreme NPD, seit Jahren ihre Parteiprogramme und setzen auf Abschottung und Abgrenzung.

Auch etablierte Parteien greifen das Thema immer wieder auf. In der Bundesrepublik wurde in den beiden vergangenen Jahren heftig über Armutszuwanderung aus Bulgarien und Rumänien diskutiert. Am Ende stand eine Verschärfung des Freizügigkeitsgesetzes.

Städtetag warnt Bereits ein Jahr bevor Rumänen und Bulgaren rechtlich gleichgestellte EU-Bürger wurden – die Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit endete Anfang 2014 –, ging der Deutsche Städtetag im Januar 2013 mit einem Positionspapier an die Öffentlichkeit und beklagte die finanziellen und sozialen Folgen dessen, was im Positionspapier als „Armutszuwanderung“ bezeichnet wurde. So gebe es „erhebliche Probleme mit einem großen Anteil der zuwandernden Menschen aus Südosteuropa“.

Das sahen nicht alle so: So wies zum Beispiel das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit bereits Mitte 2013 darauf hin, dass Bürger aus Bulgarien und Rumänien – in Hinblick auf Arbeitslosigkeit und Sozialleistungsbezug – nicht schlechter integriert seien als andere Ausländer. Insgesamt profitiere die Bundesrepublik, vor allem hinsichtlich der Rentenversicherung, sogar von der Zuwanderung aus den beiden Ländern. Allerdings gebe es deutliche regionale Unterschiede. In Berlin, Duisburg und Dortmund etwa seien die Arbeitslosenquote und der Sozialleistungsbezug außergewöhnlich hoch.

Vertreter vom Zentralrat der Sinti und Roma warnten wiederholt vor einer „Ethnisierung der Debatte“. Der Städtetag hatte in seinem Papier verhalten angedeutet, dass vor allem Angehörige der Roma-Minderheiten in den jeweiligen Ländern den Weg nach Deutschland einschlügen – und es gerade jenen aufgrund von Diskriminierung und Ausgrenzung an den Voraussetzungen fehle, sich im deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Durch diese Verquickung von „Armutszuwanderung“ mit einer Minderheit, deren Angehörige in Deutschland seit langer Zeit mit rassistischen Vorurteilen zu kämpfen haben und während des Nationalsozialismus verfolgt und ermordet wurden, werde der ohnehin vorhandene Antiziganismus weiter verstärkt, so die Kritiker.

Novelle Nach der Bundestagswahl 2013 nahm sich auch die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD des Themas an. Im Koalitionsvertrag kündigten sie allgemein gehalten an, der „ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen“ entgegenzuwirken. Die CSU konkretisierte bei ihrer Klausurtagung Anfang Januar 2014 in Wildbad Kreuth, was aus ihrer Sicht damit gemeint sei. Unter dem Motto „Wer betrügt, der fliegt“ forderte sie eine restriktivere Handhabung von Sozialleistungsansprüchen – insbesondere beim Kindergeld – und ein rigoroses Vorgehen gegen vermeintliche Betrüger. Das stieß in dieser Härte bei den Koalitionspartnern auf wenig Gegenliebe – und wurde von Beobachtern vor allem als Vorspiel für die Europawahl 2014 und die Kommunalwahlen in Bayern gewertet.

Die Koalition entschloss sich schließlich dazu, das Freizügigkeitsgesetz zu verschärfen – blieb aber hinter Forderungen der CSU zurück. So kann im Betrugs- oder Täuschungsfall nun eine Wiedereinreisesperre verhängt werden, allerdings nur in schweren Fällen. Die Arbeitssuche wird auf sechs Monate begrenzt. Beim Kindergeldbezug sieht die Novelle nun erhöhte Nachweisanforderungen vor und führte Regelungen ein, um Doppelauszahlungen zu vermeiden. Das grundsätzliche Recht, vom ersten Tag des Aufenthalts in Deutschland an Kindergeld zu beziehen, auch wenn das Kind im EU-Ausland lebt, tastete die Regierung nicht an. Ende November vergangenen Jahres passierte das Gesetz Bundesrat und Bundestag.

EuGH-Urteil Auch auf juristischer Ebene fiel eine wichtige Entscheidung: Der Europäische Gerichtshof urteilte Anfang November im Falle einer in Leipzig lebenden Rumänin, dass in bestimmten Fällen EU-Bürger keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Das Gericht verwies aber darauf, dass im Einzelfall konkret geprüft werden müsse. Die Frau hatte geklagt, weil das örtliche Jobcenter ihren Hartz-IV-Antrag ablehnt hatte. Laut Jobcenter hatte sie sich nicht um Arbeit bemüht.

In Deutschland stieß das Urteil parteiübergreifend überwiegend auf Zustimmung. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt etwa sprach von einem „guten Signal“ für das Sozialsystem und die Gerichte. Die SPD-Europaabgeordnete Jutta Steinruck lobte, dass mit dem Urteil nicht an dem Grundrecht der Arbeitnehmerfreizügigkeit gerüttelt werde. „Klar ist nun, dass immer die persönliche Situation des Einzelnen zu berücksichtigen ist“, so die Sozialdemokratin. Für die britische Regierung war das Urteil offenbar nicht genug. Cameron macht weiter Druck. Die Debatte um Freizügigkeit ist noch nicht beendet.