Piwik Webtracking Image

NSA-Affäre : Die Sammelwut des BND

Auch die Europäische Union war vor 2013 im Visier deutscher und amerikanischer Geheimdienste

14.09.2015
2023-08-30T12:28:08.7200Z
3 Min

Modellfall Günther Oettinger: Nicht, dass der Mann durch besondere Nähe zum Schlapphut-Milieu bisher aufgefallen wäre. Bekanntlich ist er EU-Kommissar, Inhaber einer E-Mail-Adresse mit der Kennung "eu", und allein deswegen in der ersten Sitzung nach der Sommerpause des 1. Untersuchungsausschusses (NSA) nachhaltig virtuell präsent.

Hätte es dem EU-Kommissar Oettinger mit dieser E-Mail-Adresse vor 2013 zustoßen können, ins Netz der Datenfischer des Bundesnachrichtendienstes (BND) und der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) in der Abhöranlage in Bad Aibling zu geraten? Das war die Frage, die gleich mehrere Abgeordnete umtrieb. Und die zwei Mitarbeiter des BND jedenfalls nicht rundheraus verneinten.

Der Zeuge W.O. ist ausgebildeter Funktechniker und seit 1983 als technischer Angestellter beim BND beschäftigt. Er betreut seit 2005 die Datenbank, in der die Selektoren, die Suchaufträge der NSA an den BND, gespeichert sind. In der Sitzung sagte er klipp und klar: "Eine eu-Adresse wäre scharf gestellt worden vor 2013."

Sein Ex-Kollege T.B. war von November 2003 bis Oktober 2007 in Bad Aibling beschäftigt und später bis 2014 in der BND-Zentrale für den Gesamtbereich der technischen Aufklärung zuständig. In der Befragung lag ihm viel daran, den Eindruck zu erwecken, dass in Bad Aibling fast durchweg alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Doch zum fiktiven Modellfall Oettinger sagte auch er: "Unter das G10-Regime fällt diese Adresse nicht, und damit wäre sie nicht aufgefallen."

Erstaunen "G10" steht für den einschlägigen Artikel im Grundgesetz, der das Post- und Fernmeldegeheimnis für "unverletzlich" erklärt. In der Kooperation mit der NSA bei der gemeinsamen Ausspähung des satellitengestützten Datenverkehrs aus dem Nahen und Mittleren Osten war zunächst für den BND das "oberste Gebot": deutsche "Grundrechtsträger" aus dem Überwachungsprogramm herauszuhalten.

Umso erstaunter war der Zeuge W.O., als er im Spätsommer 2013 die Weisung erhielt, in der Selektoren-Datenbank auch jene Suchbegriffe, die sich gegen Ziele in Europa richteten, zu ermitteln und unschädlich zu machen. Auf einmal sollte der Auslands-Nachrichtendienst Ausländer nicht mehr bespitzeln dürfen? Auch T.B. weiß sich auf den Sinneswandel seiner Behörde noch immer keinen rechten Reim zu machen. Vielleicht, mutmaßte er am Donnerstag, hatte es mit dem damaligen Kanzlerin-Satz zu tun: "Abhören unter Freunden, das geht gar nicht."

So begann der Ausschuss den parlamentarischen Herbst mit der Frage, die ihn seit April des Jahres beschäftigt: Wie hat es geschehen können, dass in dem Überwachungsprogramm in Bad Aibling auch Suchmerkmale zum Einsatz kamen, die theoretisch die Ausspähung europäischer Partner ermöglichten? Und ist das heute wirklich anders? Zweifel daran konnte die Aussage des Zeugen W.O. erwecken, der damals mit dem Ausmisten der Datenbank betraut war, aber einräumen musste: "Ich denke, dass meine Kontrolle nicht zu 100 Prozent gegriffen hat."

»Schweizer Käse« Das habe damit zu, dass etwa bei der Durchsicht des Bestandes an E-Mail-Adressen lediglich die Domain-Kennungen der einzelnen europäischen Länder - "fr" für Frankreich, "it" für Italien, "be" für Belgien - als Suchmerkmal zugrunde lagen. Bei diesem Verfahren fielen "generische" Domain-Kennungen wie "com", "net", "gov" natürlich durchs Raster. "Mir drängt sich der Eindruck auf, das diese ganze Filterung löchrig wie ein Schweizer Käse war", ätzte SPD-Obmann Christian Flisek, nachdem auch T.B. erklärt hatte, eine "hundertprozentige Filterung" gebe es nicht.

Immerhin konnte T.B. auch mit einem beruhigenden Hinweis dienen: In der Praxis seien die auf europäische Ziele bezogenen Selektoren nie zum Einsatz gekommen.