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MENSCHENRECHTE : Lieferketten bleiben Streitpunkt

05.10.2015
2023-08-30T12:28:09.7200Z
2 Min

Es ist eine Frage, die nicht nur die Entwicklungspolitik umtreibt: Welche Auswirkungen hat die europäische Handelspolitik auf die Produktionsbedingungen in Entwicklungs- und Schwellenländern - und damit auf die Situation der Menschenrechte? In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte sprach sich vergangene Woche ein Teil der Experten für mehr Sensibilität bei der Ausgestaltung und Anwendung von EU-Handelsabkommen aus. Umstrittig war jedoch die Frage, inwieweit Unternehmen eine Haftung für die Einhaltung von Arbeits- und Nachhaltigkeitsstandards entlang ihrer Lieferketten auferlegt werden solle.

Sven Hilbig (Brot für die Welt) bezeichnete Freihandel als "nicht per se fair und nachhaltig". Die EU habe sich zwar mit dem Vertrag von Lissabon dazu verpflichtet, Menschrechte in ihrer auswärtigen Politik zu schützen. Andererseits sei man noch "weit davon entfernt", dies in der Handelspolitik umzusetzen. Es brauche mehr als einzelne Reformansätze, sondern einen "Kurswechsel", sagte Hilbig.

Armin Paasch (Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e.V.) nannte die Vorgaben des Lissabon-Vertrages "vorbildlich", die Umsetzung indes eine große Herausforderung. Handels- und Investitionsabkommen dürften nicht dazu führen, den Spielraum der Partnerländer einzuschränken, was zum Beispiel durch Regelungen zu Schiedsgerichten geschehen könne. Wichtige Schritte wären die Einführung von Folgenabschätzung auf die Menschenrechte bereits im Vorfeld solcher Abkommen sowie die Verankerung von Revisionsklauseln. Paasch forderte zudem verbindliche Offenlegungspflichten für Unternehmen im Bereich der Konfliktrohstoffe.

Firmenrückzug Renate Hornung-Draus (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) warnte indes davor, Unternehmen generell auf eine Haftung für ihre Lieferketten zu verpflichten. Selbst große Unternehmen hätten nicht die Möglichkeiten, die Produktionsbedingungen bis in die "vierte oder fünfte Stufe" zu kontrollieren. Wenn eine umfassende Kontrolle nicht möglich sei, würden sich Firmen zudem aus als "riskant" geltenden Ländern zurückziehen. Es müsse aber darum gehen, die Produzenten dort an Mindeststandards wie die ILO-Kernarbeitsnormen heranzuführen. Birgit Spießhofer (Deutscher Anwaltverein) meldete Zweifel an, inwieweit Lieferverträge geeignet seien, "zusätzliche Themen, die nicht zwingend handelsrechtlicher Natur" seien, wie etwa Menschenrechte und Nachhaltigkeit, "im Huckepack mitzutransportieren". Es gebe für den Auftraggeber "rechtlich keinen Durchgriff in der gesamten Lieferkette". Es müsse vielmehr darum gehen, entwicklungspolitisch und in Kooperation zwischen europäischen Unternehmen, Produzenten vor Ort, den dortigen Regierungen und der Zivilgesellschaft nachhaltige Strukturen zu schaffen.

Michael Windfuhr (Deutsches Institut für Menschenrechte) argumentierte, dass die Durchsetzung der Menschenrechte staatliche Aufgabe sei: "Handelspolitik hat vor allem dann negative Auswirkungen, wenn Regierungen der Partnerländer sich nicht besonders um die Menschen kümmern." Gleichwohl gelte es bei Handelsabkommen mit Entwicklungsländern besonders sensibel vorzugehen: Folgeabschätzungen im Vorfeld etwa seien "wichtig, wenngleich auf keinen Fall einfach". Wichtig seien zudem Beschwerdemechanismen für Betroffene sowie flexible Klauseln, die helfen könnten, Abkommen bei auftretenden Problemen anzupassen.