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STRAFRECHT : Nein soll tatsächlich Nein heißen

Grüne wollen Schutzlücken bei Sexualstraftaten schließen. Koalition bereitet eigenen Gesetzentwurf vor

05.10.2015
2023-08-30T12:28:09.7200Z
2 Min

Das Sexualstrafrecht steht vor einer Verschärfung. Konkret geht es um Schutzlücken im Bereich der sexuellen Nötigung beziehungsweise Vergewaltigung. Anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5384) am vergangenen Donnerstag bekräftigten Redner aller Fraktionen, dass in dem Bereich Handlungsbedarf bestehe. Dazu sei Deutschland auch durch die sogenannte Istanbul-Konvention aufgefordert, mit der angemahnt werde, jedwede sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers unter Strafe zu stellen. Umstritten ist allerdings, wie das erreicht werden kann.

Der Grünen-Entwurf sieht vor, den Paragraphen 177 des Strafgesetzbuches (StGB) komplett zu überarbeiten. Nach derzeit geltendem Recht liegt eine sexuelle Nötigung vor, wenn der Täter Gewalt anwendet, damit droht oder eine schutzlose Lager des Opfers ausnutzt. Die Grünen wollen, dass künftig schon das Drohen mit einem "empfindlichen Übel" ausreicht, um den Tatbestand zu erfüllen. Zudem sollen auch Fälle aufgenommen werden, in denen der Täter die Arg- oder Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt oder ein entgegenstehender Wille des Opfers erkennbar vorhanden ist. Der bisher in Paragraf 179 StGB geregelte sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen soll ebenfalls im neuen Paragrafen erfasst werden.

Ringen um Formulierungen "Unser Gesetzentwurf stellt damit klar: Nein heißt Nein", sagte die Grünen-Abgeordnete Katja Keul in der Debatte. Die geltende Rechtslage erfasse bestimmte Fälle nicht. Das 1997 dafür eingeführte Merkmal der schutzlosen Lage habe "keine Besserung gebracht". Künftig solle sich jeder, der erkannt habe, dass der andere den Sexualkontakt nicht wolle, strafbar machen.

Vertreter der Koalitionsfraktionen verwiesen auf einen Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zum selben Thema, der sich in der Ressortabstimmung befinde. Alexander Hoffmann (CSU) betonte, die Ausarbeitung brauche noch Zeit. "Es ist ein Ringen um Formulierungen", sagte Hoffmann. Wenngleich Strafbarkeitslücken bestünden, müsse vermieden werden, dass "unter Umständen sozial adäquates Verhalten unter Strafe" gestellt werde.

Dirk Wiese (SPD) kritisierte am Grünen-Entwurf die vorgesehene Streichung des Paragrafen 179 StGB. Menschen mit geistiger Erkrankung oder Behinderung könnten nicht einfach wie vorgesehen unter das Merkmal wehrlos subsumiert werden. "Hier müssen wir sehr genau hinschauen", mahnte Wiese. Der Entwurf lasse zudem teilweise zu breiten Raum für eine Rechtsinterpretation, was bei schwerwiegenden Taten vermieden werden sollte.

Die Linke-Abgeordnete Halina Wawzyniak lobte die Intention des Grünen-Entwurfs, zeigte sich aber im Detail nicht überzeugt. Sie regte eine umfassendere Reform des Sexualstrafrechtes an. Wawzyniak warnte zudem vor der "Illusion", dass es durch eine rechtliche Klarstellung zu mehr Verurteilungen in dem ausgesprochen kompliziert abzuurteilenden Rechtsbereich kommen werde. Es werde mit neuer Gesetzgebung nicht einfacher.