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Korruption : Geschäftsherren-Modell in der Kritik

Union und Opposition hadern mit Neuregelung im Strafgesetzbuch

19.10.2015
2023-08-30T12:28:10.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat vergangenen Donnerstag den Weg für eine Überarbeitung des Korruptionsstrafrechts freigemacht. Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedeten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nach zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung (18/4350, 18/6389). Damit wird das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption, ein dazugehöriges Zusatzprotokoll sowie der Rahmenbeschluss des EU-Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor umsetzt.

Vorgesehen ist etwa die Ausdehnung des Geltungsbereiches des deutschen Strafrechts. So sollen auch Auslandstaten in Fällen der Vorteilsgewährung an Amtsträger erfasst werden. Zudem sollen einzelne Korruptions- und Bestechlichkeitstatbestände nun auch in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestands aufgenommen werden. Bestechlichkeitsvorschriften aus dem Nebenstrafrecht sollen darüber hinaus in das Strafgesetzbuch überführt werden.

In der Debatte wurde vor allem die Neufassung des Paragraphen 299 des Strafgesetzbuches kritisch gesehen. In ihm ist die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr geregelt, die bisher dann strafbar sind, wenn damit der Wettbewerb verzerrt wirft. Künftig soll sich die Strafbarkeit schon aus der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten oder Compliance-Vorschriften ergeben können.

Mit diesem als Geschäftsherren-Modell bezeichneten Ansatz werde es aber den Arbeitgebern anheimgestellt, zu definieren, was strafbar sei, ganz gleich, ob die betreffende Pflicht aus Sicht der Allgemeinheit schutzwürdig sei, kritisierte Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen). Jörn Wunderlich (Die Linke) äußerte sich ähnlich. Die Regelung sei zudem zu unbestimmt und nicht nachvollziehbar.

Auch Reinhard Grindel (CDU) stellte klar, dass er kein Freund des Geschäftsherren-Modells ist. Die Bundesregierung habe argumentiert, dass europarechtlich eine Umsetzungspflicht bestehe. "Auf die Richtigkeit dieser Aussage vertrauen wir", sagte Grindel. Zudem sei im parlamentarischen Verfahren die Neuregelung eingeschränkt worden. So bedürfe es neben einer Unrechtsvereinbarung nun auch einem konkreten Handeln beziehungsweise Unterlassen, um die Strafbarkeit zu erfüllen. Die reine Vorteilsannahme reiche nicht aus.

Dirk Wiese (SPD) verwies auf die Ausdehnung der Strafbarkeit in Hinblick auf die Bestechung ausländischer Amtsträger. Dies sei wichtig, denn Korruption mache nicht an Grenzen halt.