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PFLEGE : Hoffnung auf Abkehr von der Minutenpflege

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden auch die vielen Demenzfälle systematisch in die Versorgung einbezogen

16.11.2015
2023-08-30T12:28:12.7200Z
4 Min

Mit der Verabschiedung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (18/5926) am vergangenen Freitag ist die große Pflegereform unter Dach und Fach. Was noch aussteht, ist das Pflegeberufegesetz - und die Umsetzung der hochkomplexen neuen Pflegerichtlinien in der Praxis. Die Regierungsfraktionen blicken nun mit Genugtuung auf den zweiten Reformschritt, in dessen Mittelpunkt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff steht, mit dem in fünf Pflegegraden festgelegt wird, wer welche Leistungen bekommt. Erstmals werden dabei auch die Fälle von Demenz systematisch berücksichtigt.

Die Opposition hatte stets erhebliche Zweifel daran, dass dieses aufwendige und teure Projekt umgesetzt wird. Nun sprechen Union und SPD von einem "großen Wurf", und Grüne und Linke müssen zumindest einräumen, dass sich etwas getan hat. Mit bis zu 500.000 neuen Anspruchsberechtigten wird in den nächsten Jahren gerechnet. Finanziert wird die Reform durch eine Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) zum Jahresbeginn 2017.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erinnerte in der Schlussdebatte an den zehn Jahre langen Vorlauf der Gesetzgebung und sprach von einer großen Reform, die den rund 2,7 Millionen Pflegebedürftigen, den Pflegekräften und pflegenden Angehörigen zugutekomme. Die rund 1,6 Millionen Demenzfälle erhielten künftig einen gleichberechtigen Zugang zu Leistungen der Pflege. Dies sei ein Meilenstein für eine bessere Versorgung, sagte der Minister, der darauf hinwies, dass in 25 Jahren mit 2,6 Millionen dementen Menschen in Deutschland zu rechnen sei.

Er fügte hinzu, das Prinzip Reha vor Pflege werde gestärkt, denn auch im hohen Alter könne eine erfolgreiche Rehabilitation mehr Teilhabe bedeuten. Die pflegenden Angehörigen würden in der Sozialversicherung besser abgesichert. Gröhe räumte ein, dass mehr Pflegekräfte benötigt werden und verwies auf das Personalbemessungsverfahren, das in den kommenden Jahren entwickelt und erprobt werden solle.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach nannte das Gesetz einen "Quantensprung". Wie hoch der Personalschlüssel sein müsse, könne erst überprüft werden, wenn die Pflegegrade 2017 eingeführt würden. Hilde Mattheis (SPD) versicherte, bis 2020 werde die Entwicklung und Erprobung der Personalbemessung abgeschlossen. Ein Schnellschuss wäre unangebracht. Die jetzt verabschiedete Reform sei im Übrigen nicht das Ende der Gesetzgebung in diesem Bereich, fügte sie hinzu und nannte als nächsten "Baustein" das Pflegeberufegesetz sowie ein drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III), das sich schwerpunktmäßig mit der Pflegeinfrastruktur in den Kommunen befassen werde. Mattheis stellte zugleich klar, dass die SPD die Pflegeversicherung als Bürgerversicherung anstrebe, "und zwar so schnell wie möglich".

Ungleichgewichte Heftige Kritik an den Detailregelungen kam von Linken und Grünen. Pia Zimmermann (Linke) sagte, das Gesetz sei "janusköpfig" und beinhalte Verbesserungen wie auch Verschlechterungen. Sie rügte konkret die aus ihrer Sicht ungerechte Verteilung von Pflegeleistungen, die dazu führen könne, dass künftig ein höherer Eigenanteil für die stationäre Pflege gezahlt werden müsse, was letztlich eine eingeschränkte Wahlfreiheit mit sich bringe. Sie warnte, Menschen mit Pflegebedarf würden so in die Armut getrieben.

In einer persönlichen Erklärung meldete Heike Baehrens (SPD) ähnliche Bedenken an. Das neue System sei günstig für Fälle mit hohem Pflegebedarf, führe aber zu Mehrbelastungen von Menschen mit niedrigem Pflegegrad. Das hatten auch Experten in der Anhörung zu dem Gesetz bemängelt.

Elisabeth Scharfenberg (Grüne) begrüßte, dass nach jahrelangen Debatten ein neuer Pflegebegriff eingeführt werde. Der Gesetzentwurf sei aber "nur auf dem Papier ganz passabel" und werde alsbald Defizite in den Lebenswelten der Betroffenen zeigen. So mangele es an Personal, um die Reform umzusetzen. Die Erprobung der Personalbemessung komme viel zu spät, das Ergebnis sei unklar. Scharfenberg zeigte sich überzeugt, dass auch der Arbeitsdruck auf die Pfleger bestehen bleibt und eine Abkehr von der Minutenpflege nicht ohne weiteres gelingen wird.

Erwin Rüddel (CDU) hob dagegen die vielen Verbesserungen hervor und versicherte, das Gesetz werde auch in der Praxis die gewünschte Wirkung zeigen. Mit der Reform werde eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, fügte er mit Blick auf die Demenzfälle hinzu.

Rüddel mahnte, die zusätzlichen Leistungen müssten "am Bett" ankommen, da dürfe es keine Tricksereien geben. Das Ziel sei eine gute Betreuung und keine Geschäftemacherei. Auch Erich Irlstorfer (CSU) betonte: "Pflege ist kein Geschäft wie jedes andere und darf es auch nicht sein." Nach Ansicht von Mechthild Rawert (SPD) ist schon wegen der automatischen Eingliederung der Dementen in das System ab 2017 das Gesetz ein Meilenstein. Das Geschachere um die Minutenpflege höre auf. Zudem müsse niemand in stationären Einrichtungen noch Angst vor einer finanziellen Höherstufung haben, wenn mehr Pflege beantrag werde.