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Wirtschaft : Atomkonzerne haften stärker

16.11.2015
2023-08-30T12:28:12.7200Z
1 Min

Energiekonzerne sollen zukünftig langfristig und umfassend für die von den Betreibergesellschaften zu tragenden Kosten für die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraftwerken sowie die Entsorgung des von ihnen erzeugten radioaktiven Abfalls haften. Selbst noch nicht bekannte Zahlungspflichten, die erst in Zukunft eingeführt werden, sollen erfasst werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (18/6615, 18/6671), das vom Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde.

Wie die Bundesregierung darlegt, sind die Betreiber von Kernkraftwerken verpflichtet, diese Kosten zu tragen. Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie 2022 würden die Einnahmen aus dem Betrieb der Kraftwerke entfallen, andererseits aber die Kosten für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung entstehen. Derzeit seien die Betreibergesellschaften durch Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge eng mit den Energiekonzernen verbunden. "Es gibt jedoch keine gesetzlichen Regelungen, die sicherstellen, dass diese Situation fortbesteht", denn diese Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge könnten gekündigt werden. Daher soll mit dem Entwurf die volle Nachhaftung der herrschenden Unternehmen mit dem gesamten Konzernvermögen als Haftungsmasse langfristig sichergestellt werden. Die Haftung soll bis zum Verschluss des atomaren Endlagers reichen.