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Gastkommentare - Pro : Schutz der Integrität

Haftstrafe bei Doping?

16.11.2015
2023-08-30T12:28:12.7200Z
2 Min

D em Sport ist nicht zu helfen, das machen die Skandale im Fußball und in der Leichtathletik gerade mehr als deutlich: Korruption, Manipulation und Doping herrschen vor. Der Staat will es dennoch versuchen. Lange Zeit erschien ein Gesetz absurd, das allein für Spitzensportler und ihre Entourage gilt. Doch längst hat der Sport eine derart große gesellschaftliche Bedeutung erlangt, weniger als Heimat von Helden und Vorbildern als vielmehr als Unterhaltung und Alltagskultur, dass der Staat es nicht weiter ablehnen kann, ihn im Kern zu schützen.

Doping war strafrechtlich betrachtet bisher entweder Kavaliersdelikt, die Manipulation anderer, ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz oder, im schlimmsten Fall, Körperverletzung. Stets nahm der Gesetzgeber aus, was als Selbstschädigung beschrieben wurde. Doch Doping schädigt nur in zweiter Linie. In erster dient es der Leistungssteigerung und dem Ziel, sich einen Vorteil zu verschaffen. Deshalb stellt der Gesetzgeber nun erstmals das Doping selbst, das Selbst-Doping unter Strafe - was der Sport lange mit der Formulierung bekämpfte, man dürfe Athleten nicht kriminalisieren, und bis heute mit dem Argument, Strafrecht untergrabe das Sportrecht mit seinen Sperren.

Geschützt wird, von diesem Gesetz und seinem im nächsten Jahr kommenden Zwilling gegen Spielmanipulation, die Integrität des sportlichen Wettkampfes. Den Athleten droht im schlimmsten Fall Gefängnis, wenn sie sich am Kern des Sports vergreifen, dem Geist von Chancengleichheit. Die Aktualität zeigt, dass die Integrität des Sports und seiner Wettbewerbe eines besseren Schutzes bedarf, als die Verbände für Fußball und für Leichtathletik gewähren können.