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BUNDESWEHR : Nachwuchs für die Truppe

Gesetz zur Attraktivitätssteigerung

19.01.2015
2023-11-08T12:33:07.3600Z
2 Min

Für die Soldaten der Bundeswehr soll zukünftig analog zu den Bundesbeamten prinzipiell eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 41 Stunden gelten. Dies sieht der von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegte Entwurf eines Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes (18/3697) vor, über das der Bundestag in der kommenden Woche erstmals beraten wird. Mit dem Gesetz will die Ministerin die Streitkräfte im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft um geeigneten Nachwuchs besser positionieren. Nach dem Aussetzen der Wehrpflicht im Jahr 2011 büßte die Bundeswehr ihre bisherige breite Rekrutierungsbasis für Zeit- und Berufssoldaten ein. Das Gesetzespaket sieht eine Reihe von Verbesserungen in den Bereichen Arbeitszeiten, Besoldung, Beförderungen und soziale Absicherung vor.

Neben der Einführung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit sollen auch die Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigungen in der Truppe nach dem Vorbild des öffentlichen Dienstes ausgebaut werden. Mit diesen Regelungen soll vor allem die Vereinbarkeit von Dienst und Familienleben erleichtert werden.

Um vor allem dringend benötigtes, hochqualifiziertes Personal für die Streitkräfte zu gewinnen, ist die Einführung eines Personalbindungszuschlages für Zeit- und Berufssoldaten geplant. Dieser Zuschlag soll bis zu vier Jahre lang in Höhe von 20 Prozent des ersten Grundgehaltes gezahlt werden können – entweder in Form eines monatlichen Zuschlags oder als Einmalzahlung. Damit sollen Personalengpässe in Verwendungsbereichen, die über sechs Monate lang ihre Sollstärke nur zu 90 Prozent erreichen, schneller beseitigt werden.

Erhöht werden sollen neben dem Wehrsoldtagessatz zudem die Erschwernis- und Stellenzulagen, beispielsweise für Minentaucher, Angehörige des Kommandos Spezialkräfte und Soldaten, die ihren Dienst in Bunkeranlagen leisten. Zudem sollen nach dem Willen der Ministerin die Beförderungsmöglichkeiten von Mannschaftsdienstgraden durch eine Streichung der Planstellenobergrenzen verbessert werden.

Verbesserungen sieht das Gesetz auch bei der sozialen Absicherung der Soldaten vor. So sollen Zeitsoldaten zukünftig eine erhöhte Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Zudem soll der Stichtag für Entschädigungszahlungen nach dem Einsatzversorgungsgesetz für Soldaten, die in Auslandseinsätzen verletzt wurden, vom 1. Dezember 2002 auf den 1. Juli 1992 vorverlegt werden.

Die Kosten für das Attraktivitätsprogramm beziffert das Verteidigungsministerium auf rund eine Milliarde Euro für die Jahre 2015 bis 2018.