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KOOPERATION : Polizeivertrag mit Polen

Behörden sollen enger zusammenarbeiten

19.01.2015
2023-11-08T12:33:07.3600Z
1 Min

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum deutsch-polnischen Polizeiabkommen vom 15. Mai vergangenen Jahres (18/3696) vorgelegt. Mit dem Abkommen sollen nach den Worten von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) „verbesserte rechtliche Grundlagen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei-, Grenz- und Zollbehörden in Deutschland und Polen“ geschaffen werden. „Durch eine enge Kooperation mit unseren Nachbarn erreichen wir eine wirksame Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität“, hatte der Ressortchef bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch das Bundeskabinett erklärt. Mit der Vorlage sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens geschaffen werden.

Das neue Abkommen soll den derzeit geltenden deutsch-politischen Polizeivertrag vom Februar 2002 ersetzen. Dieser stammt noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Polens. Er bleibt laut Innenministerium „in Teilen hinter dem zwischenzeitlich auch für die Republik Polen geltenden europäischen Rechtsrahmen und anderen bilateralen Polizeiverträgen der Bundesrepublik“ zurück. Das Abkommen soll den Angaben zufolge möglichst im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.