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FAMILIE II : Umstrittene Altersgrenze

Reform des Unterhaltsvorschusses abgelehnt

07.12.2015
2023-08-30T12:28:13.7200Z
2 Min

Die Linksfraktion ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, die Bezugsdauerbegrenzung des Unterhaltsvorschusses vom 12. auf das 18. Lebensjahr anzuheben. Der Bundestag lehnte den entsprechenden Antrag (18/98, 18/6902) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen ab.

Alleinerziehende Eltern erhalten den Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder maximal bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nicht ausreichend nachkommt. Zudem ist der Bezug des Unterhaltsvorschusses auf maximal 72 Monate begrenzt, und das Kindergeld wird dabei voll angerechnet. Die Linke will das ändern, die Altersgrenze anheben, die Bezugsdauer entfristen und das Kindergeld nur noch zur Hälfte anrechnen. Sie erneuerte diese Forderung in weiterem Antrag (18/6651), den der Bundestag in die Ausschüsse überwies.

Jörn Wunderlich (Linke) hielt den anderen Fraktionen vor, dass sie sich zwar wiederholt auch schon für eine Anhebung der Altersgrenze ausgesprochen hätten. Dies sei aber bislang mit Verweis auf die mangelnde Finanzierung nicht umgesetzt worden. Auch Franziska Brantner (Grüne) kritisierte die Altersgrenze und die Bezugsdauerbegrenzung als "absurd" und "ungerecht".

Gudrun Zollner (CDU) wies die Kritik der Linken zurück. Die Finanzierung des Unterhaltsvorschusses liege zu zwei Dritteln bei den Ländern und nur zu einem Drittel beim Bund. Die Länder seien zudem dafür verantwortlich, den Vorschuss wieder beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzufordern. Doch dies geschehe viel zu selten. Am erfolgreichsten sei Bayern mit einer Rückholquote von 36 Prozent.

Auch Fritz Felgentreu (SPD) verwies darauf, dass das Unterhaltsvorschussgesetz "nicht über die Köpfe der Länder" geändert werden könne. Die Koalition habe aber die besonderen Belastungen für Alleinerziehende erkannt und gehandelt. Der Entlastungsbetrag bei der Einkommenssteuer sei annähernd verdoppelt und der Unterhaltsvorschuss um zehn Euro erhöht worden, und ab Juli 2016 steige der Kinderzuschlag um 20 Euro.