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Wirtschaft : Unterirdische Streitbeilegung

Gleichstromleitungen nach Bayern werden eingegraben. Keine Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung mit Kohle

07.12.2015
2023-08-30T12:28:14.7200Z
2 Min

Lange ging der Streit um den Stromleitungsbau hin und her. Bürger gingen gegen den Bau von Höchstspannungsleitungen auf die Straße, in der Großen Koalition wurde intensiv über den richtigen Weg für den sauberen Windstrom aus den norddeutschen Küstenländern in den bayerische Süden debattiert und verhandelt. Die Einigung kam relativ plötzlich und unspektakulär. Am Donnerstag beschloss der Bundestag, dass die neuen Höchstspannungsleitungen für Gleichstrom (HGÜ), die einen Eckpfeiler der Energiewende darstellen, wo immer möglich unter die Erde verlegt werden sollen.

In der Nähe von Wohngebieten soll der Freileitungsbau sogar unzulässig und damit ein größtmögliches Maß an Akzeptanz für die neuen Leitungen geschaffen werden, sieht der vom Bundestag beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (18/4655, 18/5581, 18/6909) vor. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, während Die Linke den Entwurf ablehnte. Die Grünen enthielten sich. Ein Änderungsantrag der Linken und ein Entschließungsantrag der Grünen (18/6929) wurden abgelehnt.

Wenig Risiken Mit den Gleichstromkabeln soll Windstrom aus Norddeutschland nach Süddeutschland transportiert werden. Die breite Akzeptanz der Bürger sei ein zentrales Element für das Gelingen der Energiewende, heißt es in dem Entwurf. Bei der Stromübertragung über größere Entfernungen mittels HGÜ weise die Erdverkabelung vergleichsweise weniger Risiken hinsichtlich der technischen Umsetzung und der Kosten auf als eine vergleichsweise Erdverkabelung von Drehstromleitungen über lange Strecken. Zudem lägen mit Gleichstrom-Erdkabeln über längere Strecken mehr Erfahrungen vor als mit Drehstrom-Kabeln. Im Drehstrombereich soll es daher beim Pilotcharakter der Erdverkabelung bleiben. Die Kosten werden von der Regierung mit drei bis acht Milliarden Euro angegeben.

Mit dem Beschluss des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (18/6419, 18/6746) nahm der Bundestag in einem weiteren Bereich der Energiewende eine Neujustierung vor. Betreibern von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) soll mit der Verlängerung des Förderrahmens auf Ende des Jahres 2022 ein höheres Maß an Planungssicherheit gegeben werden. Weiterhin wird die Förderdauer für Kleinanlagen und Brennstoffzellen mit einer Leistung unter 50 Kilowatt auf 60.000 Stunden erhöht. Neue KWK-Anlagen mit Kohle als Brennstoff werden nicht mehr gefördert. CDU/CSU und SPD stimmten dem Gesetzentwurf zu, die Grünen dagegen. Die Linke enthielt sich. Zwei Entschließungsanträge der Opposition (18/6919, 18/6922) wurden abgelehnt. Die KWK-Förderung wird durch eine Umlage auf den Strompreis finanziert. Durch die Gesetzesänderung dürften die Kosten für einen durchschnittlichen Privathaushalt von derzeit neun auf etwa 19 Euro im Jahr steigen.