Piwik Webtracking Image

Wirtschaft : Freies WLAN bald überall möglich

07.12.2015
2023-08-30T12:28:14.7200Z
2 Min

Der Zugang zum Internet über Funknetze (WLAN) soll in Zukunft einfacher angeboten werden können. Der Bundestag überwies am Donnerstag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (18/6745) an die zuständigen Ausschüsse. Die Regierung will mit der Änderung die Voraussetzungen schaffen, dass mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist.

Bisher sei das Angebot von WLAN in Deutschland weniger ausgeprägt als in anderen Ländern, schreibt die Bundesregierung. Grund hierfür sei das Haftungsrisiko, dem Betriebe, Cafes, Restaurants, Hotels, Einzelhändler, aber auch öffentliche Einrichtungen ausgesetzt seien. Denn die Kunden könnten über den Hotspot zum Beispiel Rechtsverletzungen (Verstöße gegen Urheberrecht durch zum Beispiel illegale Downloads) begehen. WLAN-Betreiber würden Gefahr laufen, insbesondere mit Abmahnungen von Urheberrechteinhabern konfrontiert zu werden. Die Rechteinhaber würden sich besonders auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs stützen, aufgrund dessen der Endnutzer für Rechtsverletzungen Dritter als Störer verantwortlich ist, wenn er seinen WLAN-Zugang nicht gegen Nutzung durch Dritte sichert. Das Urteil habe zu einer starken Verunsicherung und in vielen Fällen zum Verzicht auf WLAN-Angebote geführt.

Jetzt wird klargestellt, dass WLAN-Betreiber Zugangsanbieter im Sinne von Paragraf 8 des Telemediengesetzes sind. Diese Anbieter sind für den Inhalt übermittelter fremder Informationen nicht verantwortlich. "Daneben wird der bereits von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz kodifiziert, dass WLAN-Anschlussinhaber nicht als Störer haften, wenn sie zumutbare Pflichten erfüllt haben, um Rechtsverletzungen zu verhindern", schreibt die Regierung. Diese zumutbaren Pflichten sind nach dem Gesetzentwurf erfüllt, wenn Diensteanbieter angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigte Zugriffe auf das drahtlose Netzwerk ergreifen und nur die Nutzer zulassen, die erklärt haben, dass sie keine Rechtsverletzungen begehen. hle