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EUROPARAT : Trommeln für Demokratie und Rechtsstaat

Venedig-Kommission nimmt Polen, Russland und Frankreich ins Visier

21.03.2016
2023-08-30T12:29:57.7200Z
3 Min

Es ist eine scharfe Kritik: Mit der von der Regierung betriebenen Entmachtung des Verfassungsgerichts würden in Polen "Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit untergraben", dessen Schwächung "verschärft die Verfassungskrise". Harte Worte auch Richtung Kreml: Moskau müsse alle Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs vollständig respektieren und eine Regelung abschaffen, wonach deren Umsetzung vom Votum des russischen Verfassungsgerichts abhängt. Paris wiederum sieht sich mit der Forderung konfrontiert, die angesichts verheerender Attentate geplante Verfassungsänderung mit einer erheblichen Ausdehnung des Notstandsrechts rechtsstaatlich strikt zu begrenzen.

Mit diesen Paukenschlägen erinnert die "Venedig-Kommission" daran, dass die Europaratsländer mit Grundrechten nicht beliebig umspringen können. Der Straßburger Staatenbund engagiert sich für freiheitliche Rechtsstaatlichkeit, zu deren Wahrung sich die 47 Nationen verpflichtet haben. Dabei spielen die Rechtsexperten der Venedig-Kommission eine zentrale Rolle: Dieses Gremium des Europarats soll darauf achten, dass auf nationaler Ebene das Justizwesen und besonders die Verfassungen der Menschenrechtscharta entsprechen.

Maßstäbe Mit ihren Vorstößen in drei unterschiedlichen Fällen demonstriert die Venedig-Kommission, dass sie an alle Länder die gleichen kritischen Maßstäbe anlegt. In Mittel- und Osteuropa, am Kaukasus oder auf dem Balkan ist immer mal wieder zu hören, Staaten in diesen Regionen würden vom Europarat strenger beurteilt als "westliche" Altmitglieder. Und der Kreml moniert, Straßburg zeige sich gegenüber Russland generell feindselig. In Polen zielt aus Sicht der Venedig-Kommission die nationalkonservative Regierungspartei PiS auf die Schwächung des Verfassungsgerichts als Aufsichtsinstanz gegenüber Regierung und Parlament. Die obersten Richter sollen über Klagen nicht mehr nach Brisanz, sondern strikt in der Reihenfolge ihres Eingangs befinden. Urteile sollen nur noch mit Zweidrittelmehrheit gefällt werden, auch müssen dabei mindestens 13 der 15 Richter anwesend sein. Nun lehnt die Regierung die Ernennung dreier Verfassungsrichter ab, die von der früheren Parlamentsmehrheit gewählt worden waren - womit es nur zwölf Richter gibt und der Gerichtshof gelähmt ist. Zudem sollen Präsident und Justizminister Disziplinarmaßnahmen gegen Verfassungsrichter einleiten können.

Die PiS will das Verdikt der Venedig-Kommission ignorieren, dass all diese Maßnahmen "Rechtsstaat wie Demokratie gefährden". Doch dies dürfte kaum gelingen: Die EU-Kommission will die Expertise des Europarats in die Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in Polen einbeziehen - ein solches Verfahren gab es bei der EU noch nie.

In Moskau hat die Duma beschlossen, die Umsetzung von Urteilen des Menschenrechtsgerichtshofs teilweise zu verweigern - nämlich dann, wenn laut Verfassungsgerichts eine Entscheidung der Europaratsrichter der nationalen Verfassung widerspricht. Der Straßburger Gerichtshof verurteilt Moskau häufig zu teils drastischen Strafzahlungen: etwa wegen der Zerschlagung des Ölkonzern Yukos oder wegen Grundrechtsverstößen in Tschetschenien. Das russische Vorgehen "ist unvereinbar mit internationalen Verpflichtungen Russlands", moniert die Venedig-Kommission. Wenn Straßburger Urteile der nationalen Verfassung widersprächen, müsse Letztere "revidiert werden".

In Frankreich haben Nationalversammlung und Senat an der Kritik des Europarats zu knabbern, die in einer gemeinsamen Sitzung mit 60-Prozent-Mehrheit die Verfassungsänderung verabschieden müssen: Ohne rechtsstaatliche Begrenzungen sei diese Reform nicht mit Normen des Europarats zu vereinbaren. So dürfe der Ausnahmezustand nur ausgerufen werden, wenn die "Existenz der Nation" bedroht sei. Eine Verlängerung des Notstands müsse mit "qualifizierter Mehrheit" beschlossen werden.

Verurteilten Terroristen die Staatsbürgerschaft zu entziehen, sei eine "Sonderstrafe", betont die Venedig-Kommission, und die dürfe nur von Strafrichtern verhängt werden. Zunächst wollte Präsident Francois Hollande die Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei Terroristen mit zwei Nationalitäten erlauben. Inzwischen wird erwogen, dies auch zu ermöglichen, wenn ein Verurteilter lediglich die französische Nationalität hat. Dies widerspräche indes der Konvention gegen Staatenlosigkeit.