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sPORT : Hilfen für Opfer des DDR-Dopings

Bis zur Sommerpause will der Bundestag das Dopingopfer-Hilfegesetz verabschieden

18.04.2016
2023-08-30T12:29:59.7200Z
2 Min

Opfer des Zwangsdopings in der DDR sollen finanzielle Hilfe erhalten. Und das möglichst schnell. In diesen Punkten herrscht Einigkeit zwischen Koalition und Opposition. Noch bis zur Sommerpause soll im Bundestag das zweite Dopingopfer-Hilfegesetz der Bundesregierung (18/8040) verabschiedet werden - wenngleich die Opposition noch den einen oder anderen Punkt ergänzt wissen will, wie im Verlauf der Debatte am vergangenen Freitag deutlich wurde.

Laut Gesetzentwurf soll ein Fonds im Umfang von 10,5 Millionen Euro eingerichtet werden. Eine Einmalzahlung in Höhe von 10.500 Euro sollen jene DDR-Dopingopfer erhalten, die nach dem ersten Dopingopfer-Hilfegesetz aus dem Jahr 2002 keine finanziellen Hilfen bekommen haben. Anspruchsberechtigt sind laut dem Entwurf Personen, die "erhebliche Gesundheitsschäden" erlitten haben, "weil ihnen als Hochleistungssportlern oder Nachwuchssportlern der ehemaligen DDR ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingsubstanzen verabreicht worden sind". Weiterhin sind auch jene Personen anspruchsberechtigt, deren Mütter während der Schwangerschaft unter gleichlautenden Bedingungen Dopingsubstanzen verabreicht worden sind.

"Wir wollen mit dem Gesetz das Leid der Opfer anerkennen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU). Es habe sich in der DDR um "großangelegte unverantwortliche Menschenversuche" gehandelt, sagte Schröder. Noch heute litten die Opfer unter den Folgen.

Andre Hahn (Die Linke) nannte den Gesetzentwurf überfällig Er störte sich allerdings an der Beschränkung auf Dopingopfer der DDR. "25 Jahre nach der Deutschen Einheit sollte endlich Schluss damit sein, die Opfer in Ost und West einzuteilen", argumentierte er. Es sei unstrittig dass es in der DDR "systematisches Doping" gegeben habe. Doch sei auch in der alten Bundesrepublik in erheblichem Umfang und teils auch mit staatlicher Unterstützung gedopt worden. Michaela Engelmeier (SPD) bedauerte, dass - anders als beim ersten Gesetz - das Unternehmen Jenapharm nicht in den Fonds einzahle. Es sei das DDR-Unternehmen VEB Jenapharm gewesen, das seinerzeit Medikamente entwickelt und hergestellt habe, die ausschließlich für das Staatsdoping vorgesehen waren.

Einmalzahlungen seien notwendig, aber nicht ausreichend, befand Monika Lazar (Grüne). "Bleibende Schäden benötigen auch bleibende Hilfen", sagte sie und forderte, dass DDR-Dopingopfer Zugang zu Renten über das Opferentschädigungsgesetz erhalten müssten.

Für Johannes Steiniger (CDU) ist der Gesetzentwurf auch ein Hinweis an heutige Doper. "Dadurch wird deutlich, dass Doper ein enorm hohes gesundheitliches Risiko eingehen", sagte er.