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Vor 35 Jahren... : Wie ein zweiter Schuldspruch

18.04.2016
2023-08-30T12:29:59.7200Z
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21.4.1981: Freispruch gegen van der Lubbe aufgehoben Das Urteil war längst vollstreckt: Tod auf dem Schafott. Dennoch beschäftigte der "Reichstagsbrand" die Gerichte noch Jahrzehnte. Im Dezember 1933 wurde Marinus van der Lubbe wegen "Hochverrats in Tateinheit mit vorsätzlicher Brandstiftung" im Reichstag verurteilt. 74 Jahre nach der Hinrichtung wurde das Urteil 2008 aufgehoben - auf Grundlage eines neuen Gesetzes aus dem Jahr 1998, wonach nationalsozialistische Urteile aus den Jahren 1933 bis 1945 aufgehoben werden können. Dabei hatte es bereits 1980 sogar einmal einen Freispruch van der Lubbes durch das Landgericht Berlin gegeben. Doch der wurde am 21. April 1981 kassiert.

Die Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde gegen den Freispruch eingelegt. Das Kammergericht hob die Entscheidung auf und sorgte so dafür, dass ein Urteil aus dem Jahr 1967 weiter Bestand hatte. Damals war der Fall van der Lubbe schon einmal vor einem Gericht in der Bundesrepublik verhandelt worden. 33 Jahre nach seinem Tod war van der Lubbes Strafe damals auf acht Jahre Zuchthaus reduziert worden.

Auch wenn das Urteil gegen van der Lubbe 2008 aufgehoben wurde: Vom Tatvorwurf wurde er nicht freigesprochen. Bis heute ist es umstritten, ob der 24-jährige Niederländer das Feuer allein gelegt hat. Sicher ist, dass der Reichstagsbrand den Beginn der NS-Diktatur markiert: Als Reaktion auf das Feuer wurde das "Ermächtigungsgesetz" verabschiedet, mit dem sich das Parlament selbst entmachtete. Benjamin Stahl