Piwik Webtracking Image

Luftverkehr : Mehr Kontrolle

Als Konsequenz aus dem absichtlichen Absturz der Germanwings-Maschine in Frankreich können Piloten nun stichprobenartig überprüft werden

18.04.2016
2023-08-30T12:30:00.7200Z
3 Min

Fliegen hat ein schlechtes Image: Die Flugzeuge verbrauchen eine Unmenge an Kerosin und verpesten damit die Luft, bei Start und Landung ist der Lärm für die Anwohner bei Tage und bei Nacht unerträglich und beim Absturz einer Maschine verlieren sofort viele Menschen das Leben. Und Unglücke durch menschliches Versagen gibt es dabei nicht nur bei der Bahn sondern auch in der Luftfahrt, wie der mutwillig herbeigeführte Absturz der Germanwings-Maschine für gut einem Jahr in den französischen Alpen zeigt.

Für mehr Sicherheit und einen verbesserten Lärmschutz an neuen Flughäfen will der Bundestag nun sorgen, in dem er vergangene Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (18/6988) auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/8102) in geänderter Fassung zustimmte. Dafür votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD; die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

Fluplätze an Krankenhäusern Damit wird unter anderem klargestellt, dass der gesamte räumliche Einwirkungsbereich eines Flughafens, in dem erhebliche Beeinträchtigungen zum Beispiel durch Lärm auftreten können, in die Umweltverträglichkeitsprüfung mit einbezogen werden muss. Außerdem wird die bestehende Systematik des nationalen Luftverkehrsrechts an das EU-Recht angepasst und sichergestellt, dass für die Durchführung von Rettungsflügen die erforderlichen Flächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse (zum Beispiel an Krankenhäusern) fortbestehen können.

Bei den parlamentarischen Beratungen wurden auf Antrag der Koalition als Konsequenz aus dem Flugzeugabsturz der Germanwings-Maschine am 24. März 2015 in den französischen Alpen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr eingefügt. So werden die Luftfahrtunternehmen unter anderem verpflichtet, vor Dienstbeginn Kontrollen beim Luftfahrtpersonal durchzuführen, indem geprüft wird, ob die kontrollierte Person unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen steht. Weiter wird zukünftig beim Luftfahrt-Bundesamt eine elektronische Datenbank über flugmedizinische Untersuchungen und Beurteilungen geführt.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte in der Debatte, dass damit die bisherigen Sicherheitsregeln der Luftverkehrsunternehmen weiterentwickelt würden. Zentraler Punkt sei, dass die Luftverkehrsunternehmen jetzt die stichprobenartigen Tests, wie sie auch aus dem Straßenverkehr bekannt seien, durchführen müssten. Das Luftfahrt-Bundesamt bekomme ebenfalls das Recht, unangemeldet Flugzeuge zu betreten und die Dienstfähigkeit der Piloten zu überprüfen.

Dies werde zu einer weiteren Stärkung der Verkehrssicherheit führen, sagte der Minister. Dazu diene auch der Aufbau einer flugmedizinischen Datenbank, in der nicht mehr anonymisierte, sondern personenbezogene Daten gespeichert werden sollen. Damit könnten die Gutachter auch nachvollziehen, ob ein ",Ärzte-Hopping" stattgefunden habe. ",Dies alles dient dazu,die Sicherheit im Luftverkehr zu stärken und das Vertrauen aufrechtzuerhalten".

Herbert Behrens (Die Linke) wies darauf hin, dass der Wettbewerbsdruck in der Luftfahrt "enorm" zugenommen habe. So würden manche Piloten nur noch bezahlt, wenn sie tatsächlich fliegen würden. Dies könne dazu führen, dass die Flugzeugführer zum Dienst erscheinen würden, obwohl es ihnen nicht gut gehe. Zwar sei eine lückenlose Bewachung gut, aber den Beschäftigten müsse auch erleichtert werden, sich bei Krankheit zu offenbaren. Dieser Ansatz fehle vollständig im Gesetzentwurf.

Arno Klare (SPD) betonte die große ökonomische Bedeutung des Luftverkehrs. Trotzdem hätten die Unternehmen ein Akzeptanzproblem: Eine Untersuchung am Flughafen Frankfurt habe ergeben, dass die Anwohner sich vermehrt von Fluglärm belästigt fühlen, obwohl objektiv die Flugbewegungen abgenommen hatten, die Flüge leiser geworden sind und ein Nachtflugverbot eingeführt wurde.Diese Akzeptanzprobleme könnten langfristig dem Standort Deutschland schaden, da zum Beispiel Umsteigemöglichkeiten, die es noch auf dem Münchner Flughafen gebe, unschwer nach Istanbul verlagert werden könnten.

Weniger Lärm "Es gibt unglaubliche Lärmbelästigungen für Menschen, die an den Großflughäfen leben", betonte Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen). Die Regierung müsse alles tun, um diese Belästigungen zu reduzieren. In dem vorliegenden Gesetzentwurf werde dazu praktisch nichts getan. So könnte die Umweltverträglichkeitsprüfung nur für neue Flughäfen oder neue Landebahnen gelten. Zurzeit sei aber nicht bekannt, dass diese irgendwo in Deutschland geplant würden. Deshalb müsste die Umweltverträglichkeitsprüfung auch bei Änderungen der Flugrouten angewendet werden.

Dem entgegnete Peter Wichtel (CDU/CSU), dass es bei diesem Gesetz nicht um den Lärmschutz an bestehenden Flugstrecken gehe. Vielmehr habe es ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland gegeben. Deshalb sei es notwendig gewesen, das nationale Luftverkehrsrecht an das EU-Recht anzupassen.

Der Bundestag lehnte einen Änderungsantrag (18/8107) sowie einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (18/8108) ab.