Piwik Webtracking Image

RECHT : Schwierige Abwägung

Der Maßregelvollzug wird reformiert. Viel Verantwortung für psychiatrische Gutachter

02.05.2016
2023-08-30T12:30:00.7200Z
3 Min

Es ist und bleibt ein heikler Balanceakt. Straftäter im Maßregelvollzug sind psychisch gestört und schwer berechenbar. Es sind langjährige Alkoholiker darunter, Drogensüchtige, Psychopathen mit schweren Persönlichkeitsstörungen, Sexualstraftäter und andere Gewalttäter. Es liegt in der Hand von Gutachtern der forensischen Psychiatrie, zu entscheiden, ob Straftäter aufgrund ihrer Erkrankung womöglich schuldunfähig oder vermindert schuldfähig sind und dann statt ins Gefängnis in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden.

Eine einmal getroffene Entscheidung ist jedoch kaum zu revidieren und die Geschichte zeigt, es hat schon gravierende Fehlurteile gegeben. Aber die Gesellschaft verlangt nach Sicherheit und das erhöht den Druck auf die Gutachter, potenziell gefährliche Straftäter nicht zu früh aus den Hochsicherheitszonen herauszulassen. Die Folge sind steigende Fallzahlen und längere Unterbringungen in der Psychiatrie. Ende 2010 saßen bundesweit 7.752 Patienten im Maßregelvollzug ein. Die durchschnittliche Verweildauer lag 2012 bei knapp acht Jahren.

Die Täter werden entweder nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch (StGB) unbefristet in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen oder in Fällen von Alkohol- oder Drogensucht nach Paragraf 64 StGB auf zwei Jahre befristet in eine Entziehungsanstalt. Mit dem in der vergangenen Woche im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Reform des Maßregelvollzugs (18/7244) wird nun der Versuch unternommen, einen Mittelweg zu gehen zwischen den berechtigten Sicherheitsinteressen der Bevölkerung und dem nachvollziehbaren Bedürfnis der Straftäter, irgendwann wieder ein normales Leben in Freiheit zu führen und nicht dauerhaft weggesperrt zu werden.

Gutachter So soll das Unterbringungsrecht nach Paragraf 63 StGB künftig stärker am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichtet werden. Die Anordnungen beschränken sich auf "gravierende Fälle". Eine Unterbringung über mehr als sechs Jahre ist nur noch zulässig, wenn andernfalls Taten mit einer "schweren seelischen oder körperlichen Schädigung" der Opfer drohen. Die "Gefahr rein wirtschaftlicher Schäden" soll nicht mehr ausreichen. Häufiger als bisher soll zudem überprüft werden, ob eine Fortdauer des Maßregelvollzugs angebracht ist. Zudem darf nicht mehr zwei Mal hintereinander derselbe Gutachter eingesetzt werden.

Opposition unzufrieden Die Opposition beklagte, dass der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren überhaupt nicht verändert worden sei und das trotz einer Expertenanhörung mit konkreten Vorschlägen. Die Reform sei zwar überfällig und gehe auch in die richtige Richtung, sei aber nicht ausreichend, monierten die Oppositionsfraktionen, die sich bei der Abstimmung enthielten. Jörn Wunderlich (Linke) sprach von einer vertanen Chance. Nach Ansicht der Linken sollten bedingt schuldfähige Personen aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ganz herausgenommen werden. Auch Wirtschaftskriminalität sollte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit außen vor bleiben.

Hans-Christian Ströbele (Grüne) kritisierte ebenso, es säßen zu viele Menschen zu lange in der Psychiatrie, nicht selten mit Medikamenten ruhiggestellt. Oft sei es dort schlimmer und schwerer zu ertragen als im Gefängnis. Die Grünen konnten sich mit ihrer Forderung, den Maßregelvollzug systematisch für ambulante Behandlungen und Sicherungen zu öffnen, nicht durchsetzen. Reinhard Grindel (CDU) wies einen Vorrang für ambulante Therapien als "völlig überzogen" zurück. In dem Fall würden Gefährdungen für potenzielle Opfer hingenommen. Es könne nicht per se Ziel des Gesetzes sein, die Zahl der Strafgefangenen in der Psychiatrie zu reduzieren. Es gehe vielmehr darum, "die Prognose zur Gefährlichkeit psychisch kranker Rechtsbrecher zu präzisieren". Grindel sprach von einem "schwierigen Abwägungsprozess" zwischen den Schutzinteressen möglicher Opfer und den Freiheitsinteressen gefährlicher Straftäter. Dass der Gesetzentwurf nicht mehr verändert worden sei, hänge mit der umfassenden Vorarbeit zusammen und den konstruktiven Vorschlägen der extra eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Auch Dirk Wiese (SPD) hob die gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei diesem Projekt hervor. Er fügte hinzu, die Vermeidung unverhältnismäßig langer Unterbringungszeiten führe nicht zwangsweise zu einem geringeren Schutz der Allgemeinheit. Die Reform trage dazu bei, unverhältnismäßige Fälle zu vermeiden. Die Zeiten, in denen ein geringer Vermögensschaden schon zur Einweisung des Täters führen konnte, seien vorbei. Das Sicherheitsinteresse der Bevölkerung vor psychisch gestörten Straftätern bleibe aber gewahrt, betonte Wiese. Das Gesetz mit seinen maßvollen Änderungen schaffe eine gute Balance zwischen Freiheits- und Sicherheitsinteressen.