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ARBEIT UND SOZIALES : Anlauf in zweiter Runde

Meilensteine und Korrekturen

04.01.2016
2023-11-08T12:41:10.3600Z
2 Min

Eine Million Flüchtlinge im Jahr 2015 - darauf musste auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Antwort finden. Eine erste fand sich im Haushaltsplan des BMAS für 2016, der gegenüber ersten Planungen deutlich, nämlich um rund 2,6 Milliarden Euro, angehoben wurde. So steigen nicht nur die Ausgaben für die berufliche Integration der Zuwanderer, sondern auch die Kosten für die Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Verwaltungskosten der Bundesagentur für Arbeit, vor dem Hintergrund der vielen zu versorgenden Flüchtlinge.

Inklusion Ein weiteres Großprojekt ist ein noch zu schaffendes Bundesteilhabegesetz zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Behinderungen. Damit soll auf Basis der bereits 2009 in Deutschland verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention die gesellschaftliche Teilhabe von Behinderten auf eine völlig neue Grundlage gestellt werden. Im Sommer 2015 hatte das BMAS seinen Abschlussbericht zur Tätigkeit einer Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz vorgestellt. Ziel war es ursprünglich, bis Ende 2015 einen Gesetzentwurf zu präsentieren. Der Entwurf für eine Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes liegt dagegen den Bundesländern und zivilgesellschaftlichen Gruppen zur Stellungnahme vor. Zu seinen Schwerpunkten zählt unter anderem die Verbesserung der Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung, die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Stärkung der leichten Sprache.

Hartz IV Das Ministerium plant zudem Rechtsvereinfachungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV). Nach mehr als eineinhalb Jahren Beratung hat die Bundesregierung Anfang Dezember 2015, später als geplant, einen Referentenentwurf dazu vorgelegt, der auf Vorschläge der eigens dafür gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurückgreift. Hauptziel soll es sein, die Verfahren zu vereinfachen, unnötige Bescheide wegfallen zu lassen, um dadurch mehr Zeit für die Betreuung der Arbeitslosen zu schaffen. Dies sei für die Jobcenter eine wichtige Weichenstellung, betonte Ministerin Andrea Nahles (SPD) im November vor dem Bundestag. So plant die Regierung unter anderem, den Bewilligungszeitraum für Hartz-IV-Leistungen von sechs auf zwölf Monate zu verlängern. Bestimmte Leistungen sollen stärker pauschaliert werden. Dies rief bereits Kritik des Deutschen Gewerkschaftsbundes hervor, der davor warnte, dies als Hintertür für Leistungskürzungen zu nutzen. Ursprünglich sollten auch die Hartz-IV-Sanktionsmechanismen für unter 25-Jährige geändert werden. Davon ist im Entwurf nun keine Rede mehr.

Leiharbeit und Betriebsrenten Auf der Agenda 2016 stehen außerdem noch Maßnahmen gegen den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit. Die derzeit bekannten Pläne stoßen jedoch auf deutliche Kritik bei der Opposition, der Wirtschaft - und der Kanzlerin. Außerdem plant das Ministerium ein "Rückkehrrecht in Vollzeit" durch eine Änderung des Teilzeitrechts und eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge.