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Vor 25 Jahren... : Eingeholt vom Schießbefehl

17.05.2016
2023-08-30T12:30:01.7200Z
1 Min

21.5.1991: DDR-Funktionäre festgenommen In der Nacht zum 21. Mai 1991 schlugen die Ermittler zu: In Berlin wurden vier Mitglieder des ehemaligen Nationalen Verteidigungsrates (NVR) der DDR festgenommen. Darunter der ehemalige Regierungschef Willi Stoph und der frühere Verteidigungsminister Heinz Keßler, der geplant haben soll, sich in die Sowjetunion abzusetzen. Ihnen wurde vorgeworfen, gemeinsam mit dem einst starken Mann an der Spitze des DDR-Regimes, Erich Honecker, zum Totschlag angestiftet zu haben - per Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze.

Das festgenommene Quartett wurde mitverantwortlich gemacht für die Anordnung Honeckers, dass "bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schusswaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden" müsse. Das Zitat stammt aus der Niederschrift eines Tonbandmitschnitts einer NVR-Sitzung vom 3. Mai 1974. Die Dokumente wurden nach der Wende von West-Berliner Staatsanwälten entdeckt und galten damals als Beweis für den blutigen Befehl, den die DDR-Spitze immer geleugnet hatte.

Im November 1992 begann der Prozess gegen Honecker und NVR-Mitglieder. Stoph kann wie Honecker und Stasi-Chef Erich Mielke aus gesundheitlichen Gründen früh die Anklagebank verlassen. Keßler wird im September 1993 zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Und auch die übrigen Festgenommenen des 21. Mai 1991 müssen hinter Gitter: Keßler-Stellvertreter Fritz Streletz für fünfeinhalb, der Suhler SED-Bezirkssekretär Hans Albrecht für fünf Jahre und einen Monat. Benjamin Stahl