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INNERES : Beauftragter für die Polizei

13.06.2016
2023-08-30T12:30:02.7200Z
1 Min

Die Grünen-Fraktion will mit der Benennung eines unabhängigen Bundespolizeibeauftragten eine Möglichkeit schaffen, polizeiliche Missstände und Fehler aufzuzeigen, ohne dass Bürger, Menschenrechtsorganisationen oder auch Polizisten dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile befürchten müssen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion (18/7616) berieten die Abgeordneten vergangene Woche erstmals. Eine solche externe Stelle beim Bundestag könne als demokratisches Element das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei und eine bürgerorientierte Ausrichtung der Polizei stärken, hieß es. Sie schütze auch Polizisten vor ungerechtfertigten Anschuldigungen. Gleichzeitig werde eine effektive parlamentarische Kontrolle der Behörden ermöglicht. Nach Ansicht der Fraktion sollte der Beauftragte vom Bundestag gewählt werden und für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Bundeszollverwaltung zuständig sein. In einem Antrag (18/7618) schlagen die Grünen eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages mit Regelungen zur Wahl und Tätigkeit des Beauftragten vor. Schließlich stellten die Grünen einen Antrag (18/7617), die Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens zu erleichtern. So soll sichergestellt werden, dass in solchen Fällen "keine Hindernisse für eine Mitwirkung von Beschäftigten von Polizeibehörden an der Aufklärung dieser Sachverhalte bestehen". Redner von SPD und Linken begrüßten die Initiative zur Benennung eines Polizeibeauftragten, die Union bezweifelte, dass die Stelle nötig ist. Die Vorlagen wurden an die Ausschüsse überwiesen.