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verteidigung : Mitbestimmung bei Soldaten

13.06.2016
2023-08-30T12:30:02.7200Z
1 Min

Die Mitbestimmungsrechte deutscher Soldaten werden erweitert und gestärkt. Der Bundestag nahm den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes (18/8298) am vergangenen Donnerstag ohne Gegenstimmen an. Lediglich die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.

Mit der Novelle werden die im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr eingerichteten Vertrauenspersonenausschüsse in den militärischen Organisationsbereichen nun auch gesetzlich festgeschrieben. Zudem werden die Kompetenzen von Vertrauenspersonen erweitert und ihre Amtszeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Ausgeweitet werden die Mitbestimmungsrechte auf Arbeitszeiten und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Dienst und Familie sowie die Berufsförderung. Bei der Gestaltung von Dienstunterkünften und der Einrichtung von Telearbeitsplätzen wird ein Recht auf Anhörung eingeräumt.

Alle Fraktionen betonten in der Debatte, dass es richtig sei, die Mitbestimmungsrechte der Soldaten an die von Beschäftigten im öffentlichen Dienst oder der privaten Wirtschaft anzugleichen. Nach Ansicht von CDU/CSU und SPD gewährleistet das Gesetz eine effiziente Interessenvertretung der Soldaten auf allen Ebenen. Die Linksfraktion moniert allerdings, dass der Schutz vor Versetzung für Vertrauenspersonen nicht ausreichend sei. Die Grünen bezweifeln, dass die Verlängerung der Amtszeit für Vertrauenspersonen wegen der häufigen Versetzungen von Soldaten praktikabel ist.