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GESETZENTWURF : Befugnisse für Verfassungsschutz und Bundespolizei

Beim Kauf von Prepaid-Karten für Mobiltelefone sollen Kunden ihre Identität nachweisen müssen

13.06.2016
2023-08-30T12:30:03.7200Z
2 Min

In der "Counter Terrorism Group" sind die Inlandsgeheimdienste aller EU-Staaten sowie von Norwegen und der Schweiz vertreten. Ziel: eine bessere nachrichtendienstliche Zusammenarbeit im Anti-Terror-Kampf, die technisch durch eine gemeinsame Datei unterstützt werden soll. Problem: "Eine solche Datei könnte derzeit in Deutschland beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht geführt werden, da es bislang rechtlich gehindert ist, ausländischen Nachrichtendiensten einen automatisierten Abruf darauf einzurichten". So steht es in der Begründung des von der Regierungskoalition vorgelegten Gesetzentwurfs "zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" (18/8702), über den der Bundestag vergangene Woche erstmals debattierte (siehe Beitrag oben).

Er enthält Rechtsgrundlagen für gemeinsame Dateien des BfV "mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten". Als Voraussetzung wird unter anderem genannt, dass in den Teilnehmer-Staaten "die Einhaltung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien gewährleistet ist". Staaten, die weder EU- oder Nato-Mitglied sind noch an Deutschland angrenzen wie die Schweiz, sollen nur teilnehmen können, "wenn besondere Sicherheitsinteressen dies erfordern"; ihre Teilnahme bedarf dann der Zustimmung des Bundesinnenministers.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass die Bundespolizei "wie nahezu alle Polizeien der Länder und das Bundeskriminalamt" die Befugnis erhält, Verdeckte Ermittler bereits zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung einzusetzen. "Aufgrund der oftmals abgeschotteten Strukturen im Bereich der Schleusungskriminalität ist der Einsatz eines präventiven Verdeckten Ermittlers insbesondere für die Abwehr daraus resultierender Gefahren ein hilfreiches Instrument", heißt es dazu in der Gesetzesbegründung.

Telekommunikationsanbieter sollen zudem verpflichtet werden, vor der Freischaltung einer Prepaid-Karte für Mobiltelefone die Identität ihrer Kunden mittels geeigneter Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe oder dem Ankunftsnachweis für Flüchtlinge zu verifizieren. Schon jetzt sind sie zur Speicherung sogenannter Bestandsdaten ihrer Kunden verpflichtet, doch stellten die Behörden laut Bundesinnenministerium "massenhaft fiktive Angaben" wie "Donald Duck" als Anschlussinhaber oder "missbräuchlich verwendete Identitäten" - etwa aus dem Telefonbuch übernommene - fest. Regelmäßig könnten allein deshalb schwere Straftaten nicht aufgeklärt werden.

Darüber hinaus sollen mit dem Gesetz unter anderem "Strafbarkeitslücken, die bei der Unterstützung der Weiterbetätigung verbotener Vereinigungen bestehen", geschlossen werden.