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EEG II : Die Erneuerbaren kommen unter den Hammer

Neubauten von Energieerzeugungsanlagen müssen ausgeschrieben werden. Bundesregierung geht von erheblichem Preissenkungspotenzial aus

27.06.2016
2023-08-30T12:30:04.7200Z
3 Min

Die erneuerbaren Energien kosteneffizient an den Markt heranführen und gleichzeitig kontrolliert kontinuierlich ausbauen. Dies sind die beiden zentralen Ziele der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (2016). Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Einführung von Ausschreibungen für Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen. Anstatt wie bisher über gesetzlich festgelegte Einspeisetarife soll die Höhe der finanziellen Förderungen für Strom aus erneuerbaren Energien auf diese Weise ermittelt werden. Wie bisher wird sie für 20 Jahre gewährt. Durchgeführt werden die Versteigerungen von der Bundesnetzagentur. Anlagen mit einer Leistung von weniger als 750 Kilowatt (kW) sind davon ausgenommen. Sie erhalten weiterhin eine Einspeisevergütung, die sich über einen Degressionsmechanismus an den gesunkenen Kosten orientiert. Auch Wasserkraft und Geothermie sind von den Ausschreibungen ausgenommen.

Bei Windenergie an Land sollen von 2017 bis zum Jahr 2019 2,8 Gigawatt (GW) brutto pro Jahr ausgeschrieben werden. Danach steigt die Ausschreibungsmenge auf jährlich 2,9 GW brutto an. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland Windkraftanlagen an Land mit einer Leistung von etwas mehr als 3,5 GW zugebaut. Um Vorzieheffekten bei der geplanten Einführung der Versteigerungen im Laufe des kommenden Jahres vorzubeugen, soll der geltende Einspeisetarif zum 1. Juni 2017 um fünf Prozent gesenkt werden. Wegen der Gefahr der Netzüberlastung dürfen im windreichen Norden allerdings nur maximal 60 Prozent des durchschnittlichen Neubaus der vergangenen Jahre errichtet werden.

Pilotausschreibungen Bei Windkraft auf See sieht das EEG 2016 ein Ausbauziel von 6,5 GW für das Jahr 2020 und von 15 GW für das Jahr 2030 vor. Von 2021 bis 2023 sollen jährlich 730 Megawatt (MW) versteigert werden.

Bei der Photovoltaik (PV) werden 600 MW jährlich ausgeschrieben. Neben Freiflächenanlagen, für die schon seit Frühjahr vergangenen Jahres Pilotausschreibungen durchgeführt wurden, werden nun auch große Dachanlagen ab einer Leistung von 750 kW in die Versteigerungen einbezogen. Zudem sollen für PV-Anlagen erstmals auch probeweise grenzüberschreitende Ausschreibungen durchgeführt werden. Geplant ist noch in diesem Jahr an zwei Ausschreibungsrunden für PV-Anlagen ausländische Bieter mit maximal fünf Prozent der zu installierenden Leistung zuzulassen. Das bisherige Ausschreibungsvolumen für PV-Anlagen lag mit 400 MW jährlich niedriger als nun künftig vorgesehen, allerdings waren ja Dachanlagen grundsätzlich ausgenommen. Nicht erreicht werden konnte bei der Photovoltaik der von der Bundesregierung angestrebte kontinuierliche Ausbau. So lag der Ausbaukorridor des EEG für das vergangene Jahr einen Zubau von PV-Anlagen mit einer Leistung von 2,5 GW vor. Tatsächlich ans Netz gingen jedoch nur Anlagen mit knapp 1,5 GW. Auch 2014 hinkte der Zubau mit knapp 1,9 GW hinter den Ausbauzielen hinterher. Besser sieht die Zwischenbilanz der bisher vier Ausschreibungsrunden für PV-Anlagen bei der angestrebten Kosteneffizienz aus. So lag der gemittelte Zuschlagswert bei der jüngsten Ausschreibung bei 7,41 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei der ersten Ausschreibungsrunde im vergangenen Jahr lag das Preisniveau noch bei durchschnittlich 9,2 Cent/kWh, was in etwa dem damaligen Einspeisetarif entsprach. "Dies ist ein beeindruckendes Ergebnis und zeigt, dass das Preissenkungspotenzial hoch ist", sagt Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium.

Vor allem umstritten ist nach wie vor Tempo und Umfang des Zubaus der erneuerbaren Energien, das sich in dem vorgesehenen Volumen der Ausschreibungsrunden spiegelt. Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2025 einen Ökostromanteil von 40 bis 45 Prozent am Strommix zu erreichen. Derzeit werden rund 33 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen. "Um die in Paris vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen, brauchen wir wesentlich ambitioniertere Ausbauziele", unterstreicht der Energieexperte Volker Quaschning, Professor für an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin. Denn es müsse darum gehen, erneuerbaren Strom im Rahmen der sogenannten Sektorenkopplung auch für die Wärmeversorgung, den Verkehrssektor und die Industrie zu nutzen. In einem jüngst vorgelegten Gutachten plädiert Quaschning für einen beschleunigten Ausbau, vor allem der Photovoltaik. Bis 2040 müsse die kumulierte Leistung verzehnfacht werden, von derzeit 40 GW auf 400 GW. Um dieses Ziel zu erreichen müssten jährlich PV-Anlagen mit 15 GW in Deutschland neu installiert werden. Die Windkraft an Land müsse pro Jahr um mindestens 6,3 GW ausgebaut werden. Das derzeit vorgesehene Volumen der Ausschreibungsrunden sei viel zu gering und begrenze den Ausbau zu stark. Zudem müssten verstärkt Speicherkapazitäten aufgebaut werden.

Auch der Bundesrat forderte vergangene Woche bei einer ersten Beratung der EEG-Novelle Nachbesserungen, unter anderem eine Streichung des vorgesehenen Deckels von 52 GW bei der Photovoltaikförderung Abschließend beraten und vom Bundestag verabschiedet werden soll die formell nicht zustimmungspflichtige Novelle nun am 8. Juli.