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FAMILIE : Freiwilligkeit oder Freibrief?

Die Bundesregierung will den Mutterschutz ausweiten. Frauen sollen selbst entscheiden, ob sie an Sonn- oder Feiertagen arbeiten wollen. Opposition warnt vor…

11.07.2016
2023-08-30T12:30:04.7200Z
3 Min

Manuela Schwesig (SPD) hat ihn gerade hinter sich und offenbar in bester Erinnerung: "Ich hatte das große Glück, in den letzten Monaten selbst noch einmal im Mutterschutz zu sein. Ich habe erlebt, wie wichtig diese Zeit ist", sagte die Bundesfamilienministerin in der vergangenen Woche im Bundestag. Dass sie nun, kaum wieder im Amt, eine Reform des Mutterschutzgesetzes vorschlägt, begründet sie so: "Das Mutterschutzgesetz ist aus dem Jahr 1952, und seit 1952 hat sich die Arbeitswelt natürlich massiv verändert." Deshalb seien eine Modernisierung des Gesetzes und seine Anpassung an neue Bedingungen überfällig, sagte Schwesig bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes (18/8963).

Demnach soll der Mutterschutz künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Gemäß der Gesetzesvorlage können Schülerinnen und Studentinnen zukünftig während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen ohne deswegen Nachteile zu erleiden. Zudem soll für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes die Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen verlängert werden. Neu aufgenommen in das Mutterschutzgesetz werden soll ein Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Das Recht auf Mutterschutz soll künftig unter anderem auch für behinderte Frauen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten, ebenso wie für Auszubildende oder Teilnehmerinnen des Bundesfreiwilligendienstes und Entwicklungshelferinnen gelten.

Umgestaltung statt Arbeitsverbot Mit der Gesetzesnovelle wird auch die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz in das Mutterschutzgesetz integriert. Künftig sollen keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen schwangerer Frauen möglich sein. Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. "Immer mehr Frauen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, gerade junge Ärztinnen, sagen: Kaum bin ich schwanger, bekomme ich ein Arbeitsverbot, und das will ich gar nicht." Schwesig will diesen Automatismus mit der Reform nun aufbrechen, betonte aber, "dass der Schutz auch weiterhin gewährleistet wird".

Auch die Möglichkeit für freiwillige Sonntagsarbeit soll erweitert werden. Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen sollen die Regelungen des Mutterschutzes durch entsprechende Rechtsverordnungen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt werden. Um die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis besser umzusetzen, soll zudem beim Familienministerium ein Ausschuss für Mutterschutz eingerichtet werden, der Empfehlungen für Arbeitgeber und Betriebe erarbeiten soll.

Bei der Linksfraktion stießen die Pläne auf Skepsis. Sabine Zimmermann (Die Linke) begründete auch, warum. Denn sie befürchtet, dass auf diese Weise der Mutterschutz für schwangere Frauen gelockert werden soll. "Was glauben Sie, wie eine junge Frau, die von ihrem Job abhängig ist, reagiert, wenn der Chef sie fragt, ob sie ausnahmsweise spätabends oder am Feiertag arbeiten würde?" Die Freiwilligkeit im Gesetz könne so auch zu einem Freibrief für Arbeitgeber werden, warnte Zimmermann.

Moderne Familienpolitik Die Nachteile der bestehenden Regelung rechtfertigen aus Sicht von Bettina Hornhues (CDU) dagegen allemal eine Novelle. "Bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestehen bisher noch zu viele Unsicherheiten im Umgang miteinander. Die alten Verordnungen sind undurchsichtig." Dies führe häufig dazu, dass Frauen voreilig in das Beschäftigungsverbot geschickt werden, beklagte die Unionsabgeordnete.

Damit Frauen während der Schwangerschaft länger arbeiten können, werden bestimmte Schutzmaßnamen im Gesetz neu definiert. So soll der Begriff der "unverantwortbaren Gefährdung" mit einer klaren Rangfolge von Maßnahmen eingeführt und dadurch der Schutz der Schwangeren am Arbeitsplatz verbessert werden. Erst wenn die Gefährdung weder durch eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes noch durch einen Arbeitsplatzwechsel behoben werden kann, soll das individuelle Beschäftigungsverbot greifen. "Der Gesetzentwurf legt dabei ganz klar den Fokus auf die Selbstbestimmung der Frau, was eine moderne Familienpolitik widerspiegelt", sagte Hornhues.

Gülistan Yüksel (SPD) betonte, das Gesetz solle den Mutterschutz übersichtlicher und transparenter machen und seine Akzeptanz steigern. "Gleichzeitig bleibt das oberste Ziel der Gesundheitsschutz von schwangeren und stillenden Frauen", versicherte sie und kündigte an, auch für selbständig tätige Frauen eine Lösung finden zu wollen.

Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) sagte: "Schwangerschaft ist keine Krankheit. Deswegen muss alles möglich gemacht werden, damit eine Frau weiter arbeiten kann." Gleichzeitig dürfte die Novelle nicht dazu führen, "dass Frauen am Ende vielleicht keine Wahl mehr haben, und sich gezwungen sehen, arbeiten zu gehen", warnte sie.