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INTEGRATION : Schritt zum Meilenstein

Bundestag beschließt Maßnahmepaket. Für Grüne und Linke ist es diskriminierend

11.07.2016
2023-08-30T12:30:04.7200Z
3 Min

Normalerweise ist ein "Meilenstein" etwas anders als nur "ein Schritt in die richtige Richtung". Das so heftig diskutierte Integrationsgesetz ist für die Koalitionsfraktionen aber irgendwie beides zugleich und zeigt, dass CDU/CSU und SPD bis zuletzt um Kompromisse gerungen haben. Dass es ein Fortschritt ist, darin war man sich auf jeden Fall einig. Und so konnte der Entwurf von Bundesregierung und Koalitionsfraktionen (18/8615, 18/8829 und 18/9090) in der vergangenen Woche mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit verabschiedet werden.

Die Opposition ließ sich auch durch die Änderungen, die Union und SPD am ursprünglichen Gesetzestext vornahmen, nicht zu einem positiven Votum bewegen und charakterisierte ihn als Integrationshindernis. Grüne und Linke hatten eigene Anträge (18/6644; 18/7653; 18/7651; 18/6198) zur Integration von Flüchtlingen vorgelegt, die jedoch mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt wurden.

Verpflichtende Kurse Ziel des Gesetzes ist es, mit einem umfangreichen Maßnahmepaket die Integration von Flüchtlingen in Deutschland zu erleichtern. Unter anderem werden für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen. Angelehnt an die als Ein-Euro-Jobs bekannten Arbeitsgelegenheiten sollen für die 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge jedoch nur 80 Cent pro Stunde gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit darf Asylbewerber zu zumutbaren Jobs verpflichten und Sozialleistungen reduzieren, sollten sie Maßnahmen verweigern. Neu ist auch, dass die Vorrangprüfung in Regionen mit geringer Arbeitslosigkeit für drei Jahre ausgesetzt wird. Diese Prüfung besagt, dass Flüchtlinge nur eine Arbeit annehmen dürfen, wenn kein geeigneter Bewerber aus Deutschland oder der EU zur Verfügung steht.

Um Flüchtlinge besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sollen sie einen umfangreicheren und früheren Zugang zu Integrationskursen erhalten. Allerdings müssen sie nun auch mit Sanktionen rechnen, wenn sie die verpflichtende Teilnahme verweigern. Außerdem wird eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge eingeführt, um die Bundesländer bei der Steuerung der Verteilung zu unterstützen.

Geändert wurde der Entwurf unter anderem beim Duldungsstatus von Auszubildenden. Die Koalition einigte sich auf eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts einmalig um sechs Monate, wenn ein Flüchtling eine Ausbildung abbricht, damit dieser sich eine neue Ausbildung suchen kann. Nach Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis soll der Aufenthaltsstatus für weitere zwei Jahre gesichert sein.

Keine »Beschäftigungstherapie« Aydan Özuguz, Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, attestierte dem Gesetz, Fehler der Vergangenheit zu beseitigen. Sie kritisierte allerdings, dass es keine Definition für eine "gute Bleibeperspektive" enthalte und sich stattdessen an die starren Schutzquoten von 50 Prozent halte, wenn es um die Bewilligung eines Integrationskurses geht. An einem solchen Kurs dürfen nur Flüchtlinge aus Ländern teilnehmen, aus denen die Mehrheit der Asylsuchenden als schutzberechtigt anerkannt wird. Özuguz forderte mehr Rücksicht auf Einzelfälle.

Sabine Zimmermann, Arbeitsmarktexpertin der Linken, kritisierte das Gesetz als "Ausgrenzungsgesetz für Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen". Denn "die Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge bieten keine Qualifikationsmaßnahmen. Sie sind nicht dazu geeignet, die deutsche Sprache zu lernen". Auch stelle die Bundesregierung nicht genügend Mittel für Integrationskurse bereit, bestrafe dann aber die Flüchtlinge, die keinen Platz in solchen Kursen fänden, mit Sanktionen, kritisierte Zimmermann.

"Mit dem Festhalten an der diskriminierenden Einteilung der Flüchtlinge nach guter und schlechter Bleibeperspektive verhindern Sie ausdrücklich die Integration von mehr als der Hälfte der Flüchtlinge", betonte Brigitte Pothmer (Grüne). Auch die Arbeitsgelegenheiten kritisierte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen scharf: "Die Flüchtlinge wollen keine Beschäftigungstherapie. Sie wollen etwas lernen, und sie wollen arbeiten."

Sabine Weiss (CDU) betonte dagegen, das Gesetz fördere die Integration, fordere sie aber auch ein. Der schnelle Zugang zum Arbeitsmarkt werde durch den Ausbau des Angebots an Integrations- und Sprachkursen gelingen, zeigte sich die Unionsabgeordnete überzeugt. Wichtig dabei sei, keine Konkurrenz zu Langzeitarbeitslosen aufzubauen. Deshalb stünden viele Maßnahmen für Flüchtlinge auch den Langzeitarbeitslosen offen.

Josip Juratovic, Integrationsbeauftragter der SPD-Fraktion, betonte, ein gutes Integrationsgesetz müsse beide Seiten berücksichtigen, die der Flüchtlinge und die der Mehrheitsgesellschaft. Dies gelinge dem Gesetz. Dennoch brauche unsere Gesellschaft mehr, um Zuwanderung zu regeln. "Das Integrationsgesetz ist erst der Anfang, dem ein Einwanderungsgesetz dringend folgen muss", sagte er.