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gesundheiT II : Daten zu Organspenden

Transplantationsregister wird aufgebaut

11.07.2016
2023-08-30T12:30:04.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche das von der Bundesregierung geplante zentrale Transplantationsregister beschlossen. Für den Gesetzentwurf (18/8209), (18/9083) votierten die Fraktionen von Union und SPD. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Opposition begrüßt die Errichtung des Registers, kritisiert aber, dass der Aufbau in den Händen der Selbstverwaltung liegt.

Mit der Errichtung des bundesweiten Transplantationsregisters soll die Organspendenpraxis effizienter und transparenter werden. Dies soll nach Skandalen mit manipulierten Wartelisten auch neues Vertrauen schaffen. Derzeit werden die Daten zum Organspender, Spenderorgan, Organempfänger, zum Vermittlungsverfahren sowie zur Transplantation, Behandlung und Nachsorge des Empfängers und des lebenden Spenders dezentral gespeichert. Mit dem neuen Gesetz sollen die Daten nun an einer Stelle zusammengeführt werden. Es bleibt dabei, dass die Daten der Organempfänger und der lebenden Organspender nur dann an das Register übermittelt und dort gespeichert werden dürfen, wenn Spender und Empfänger vorher eingewilligt haben. Experten sehen diese Einwilligungslösung kritisch, weil befürchtet wird, dass die ohnehin kleinen Datensätze zu große Lücken aufweisen könnten und damit für die Weiterentwicklung der Organspendenpraxis nutzlos wären. Hingegen wird, anders als ursprünglich geplant, auch auf bereits bestehende Datensätze, sogenannte Altdaten, zurückgegriffen, um möglichst rasch verwertbare Aussagen zu bekommen. So sollen transplantationsmedizinische Daten, die seit dem 1. Januar 2006 erhoben worden sind, nun auch an das Register übermittelt werden.